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Zur Entschließung des EU-Parlaments bezüglich einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Infrastrukturerweiterungen am stellt die AG (FWAG) fest, dass der in der Mitteilung von Rechtsanwältin Susanne Heger erweckte Eindruck, Ausbauten am seien ohne entsprechende behördliche Genehmigung erfolgt, absolut unzutreffend ist.

Die FWAG hat alle zum damaligen Zeitpunkt von der Behörde geforderten Genehmigungen und Auflagen eingeholt beziehungsweise erfüllt. Nach Vorliegen der Interpretation der EU-Kommission, wonach für bestimmte Teile der Vorhaben eine UVP notwendig sei, wurde ü Veranlassung der österreichischen Behörden unmittelbar ein Ex-post-Umweltverträglichkseitsbericht vorgelegt, der auch der EU-Kommission übermittelt wurde.

Die EU-Kommission sah darauf basierend keinen Anlass für weitere Maßnahmen. Konsequenz des Ex-post-Umweltverträglichkeitsberichts war die Forderung nach diversen Ausgleichsmaßnahmen. Diese wurden von der FWAG auch entsprechend erfüllt, so der .

Überdies wurden im Zuge des laufenden UVP-Verfahrens zum Vorhaben einer dritten Piste alle bisherigen Ausbauten ins Verfahren miteinbezogen, sodass auch für alle Parteien die Möglichkeit bestand, entsprechende Einwendungen vorzubringen.

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