Fluglärmkataster Genf und Regeln für Drohnen in der EU

Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten

Das UVEK in der Schweiz hat einen vom Flughafen Genf beantragten Sachplan bewilligt. Er ermöglicht es insbesondere, die zulässige Lärmbelastung neu festzulegen und ein Quotensystem für verspätete Flüge nach 22:00 Uhr einzuführen.

Der Internationale Flughafen Genf (Aéroport International de Genève, AIG) hatte dieses Dossier 2019 eingereicht. Mit diesem Schritt werden die im SIL-Objektblatt festgelegten Maßnahmen zur Begrenzung der Fluglärmbelastung konkretisiert. Das UVEK (Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) hat das aufgrund des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) erarbeitete Dossier genehmigt.

Kataster für Fluglärm

Nach der Genehmigung des SIL-Objektblatts 2018 durch den Bundesrat hat der Flughafen Genf ein Gesuch um Änderung des Betriebsreglements sowie um Plangenehmigung für infrastrukturbezogene und betriebliche Vorhaben beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eingereicht. Im Verlauf des Verfahrens behandelte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) viele Einsprachen. Das zuständige Departement (UVEK) hat das Dossier nun gutgeheißen und somit die Umsetzung des SIL-Objektblatts für die AIG bewilligt. Damit endet ein Verfahren, das 2013 seinen Anfang nahm, und an dem die zuständigen Fachstellen des Bundes, der Kantone sowie die Flughafenbetreiberin beteiligt waren.

Für den Flughafen konnte eine neue zulässige Lärmbelastung festgelegt werden, der für Baubewilligungen im Kanton Genf als wichtiger Referenzwert gilt. Mit dem neuen Wert wird der maximal zulässige Fluglärm begrenzt. Der Flughafen ist verpflichtet, die Einhaltung der Lärmkurven jährlich zu kontrollieren. Der Lärmbelastungskataster wird auf der Grundlage der neuen Lärmkurven für den Fluglärm angepasst.

Flug, Lärm und Verspätung bei Nacht

Die Genehmigung des neuen Betriebsreglements ist ein wichtiger Meilenstein: Zum ersten Mal wird ein innovatives Quotensystem für verspätete Nachtflüge eingeführt, welche die größte Lärmbelastung verursachen. Es betrifft vor 22:00 Uhr geplante Starts, die erst nach 22:00 Uhr durchgeführt werden können. Dieses System sieht progressiv steigende Abgaben mit einer stark abschreckenden Wirkung vor, sobald die Quote ausgeschöpft ist.

Schließlich ermöglicht die erteilte Plangenehmigung, dass der Flughafenbetrieb für die Anforderungen der Zukunft gerüstet ist und der Luftverkehr sicher und flüssig abgewickelt werden kann. Vorgesehen sind unter anderem der Bau eines neuen Schnellabrollwegs, dank dem die Piste effizienter genutzt werden kann, sowie die Aufhebung bisheriger Nutzungsbeschränkungen einiger Abstellflächen für Flugzeuge.

Rechtsrahmen für Drohnen an EU angepasst

Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den Luftverkehr hat am 24. November 2022 die Übernahme der EU-Drohnenreglementierung sowie weiterer EU-Rechtsvorschriften durch die Schweiz beschlossen. Für Drohnenpilotinnen und -piloten gelten ab dem 01. Januar 2023 neue Bestimmungen. Der schweizerischen Drohnenbranche bringt der mit der EU harmonisierte Rechtsrahmen einige Vorteile. Der Bundesrat hat die Übernahme der neuen Bestimmungen genehmigt.

Zertifikate, Zulassung und Betrieb von Drohnen

Im Rahmen des bilateralen Luftverkehrsabkommens regeln die Schweiz und die Europäische Union (EU) den international ausgerichteten Luftfahrtsektor einheitlich und über einen gemischten Ausschuss. Der Gemischte Luftverkehrsausschuss hat beschlossen, den in der EU bereits geltenden Rechtsrahmen für unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen, Modellflugzeuge und unbemannte Luftfahrzeuge anderer Kategorien) ab dem 01. Januar 2023 auch in der Schweiz in Kraft zu setzen.

Die europäische Reglementierung setzt Sicherheitsstandards für die Herstellung, Zulassung und den Betrieb von Drohnen fest. Neu wird abhängig vom Betriebsrisiko zwischen den drei Kategorien “offen”, “speziell” und “zulassungspflichtig” unterschieden. Alle Fernpilotinnen oder -piloten, die eine Drohne in der offenen Kategorie betreiben möchten, müssen ein nach einer Ausbildung mit abschließender Prüfung erlangtes Zertifikat vorweisen können. Die übernommene Regelung sieht die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Zertifikate in der EU und der Schweiz vor.

Schutz und U-Space

Es gelten neue maximale Flughöhe, Gewichtslimits sowie Gebietseinschränkungen. Um auf die Anliegen der Bevölkerung einzugehen, wurden Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Schutz der Privatsphäre und Sicherheit eingeführt.

Die Schweiz wird auch die europäische Regulierung zum “U-Space” anwenden. Dabei handelt es sich um eine Gesamtheit digitaler und automatisierter Funktionen und Prozesse, die in einem definierten Luftraum eingesetzt werden. Mit U-Space soll die steigende Zahl von Flugbewegungen ziviler Drohnen sicher in den Luftraum integriert werden, damit das konfliktfreie Nebeneinander von bemannten und unbemannten Luftfahrtsysteme gewährleistet ist. Die Pilotinnen und Piloten haben fortan eine bessere Übersicht über die Verkehrssituation.

Der Gemischte Ausschuss hat zudem verschiedene bestehende Bestimmungen aufdatiert. Anpassungen der Regelung von Zeitnischen (Slots) an Flughäfen klären im Kontext der COVID-19 Pandemie das Anrecht von Fluggesellschaften auf Zeitnischen in der kommenden Flugplanperiode. Für die Kraftstoffplanung werden die bestehenden Anforderungen angepasst, um auch neuen Kraftstoff- oder Energiequellen Rechnung zu tragen. Außerdem ermöglichen administrative Erleichterungen, dass mehrere Luftfahrtunternehmen derselben Unternehmensgruppe gemeinsam eine Genehmigung zur Durchführung von Unterhaltsarbeiten an Luftfahrzeugen (CAMO) beantragen können.

Für die Schweiz unterzeichnete der Direktor des BAZL, Christian Hegner, den Beschluss des Gemischten Luftverkehrsausschusses. Der Bundesrat hat die Übernahme dieser Bestimmungen an seiner Sitzung vom 09. November 2022 genehmigt. Die neuen Bestimmungen des Abkommens treten am 01. Januar 2023 in Kraft.

- Anzeige -