Oktoberfest: Luftraum beschränkt “ED-R München” + RMZ

Kartendarstellung des Beschränkungsgebietes und der RMZ
Kartendarstellung des Beschränkungsgebietes und der RMZ
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Vom 21. September bis zum 06. Oktober 2019 findet in München das 186. Oktoberfest statt, dazu hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein Flugbeschränkungsgebiet “ED-R München” sowie ein Gebiet mit Funkkommunikationspflicht (Radio Mandatory Zone – RMZ “München”) für den Schutz der Veranstaltung “Wiesn” eingerichtet.

Sowohl das Flugbeschränkungsgebiet als auch die RMZ werden im Veranstaltungszeitraum täglich von 08:00 Uhr morgens bis 01:30 Uhr des darauffolgenden Tages aktiviert. Das Flugbeschränkungsgebiet hat die Form eines Kreises mit einer Ausdehnung von drei nautischen Meilen (5,5 Kilometer) rund um das Oktoberfest und reicht vom Boden bis zu einer Höhe von “Flugfläche 100” – das sind umgerechnet ca. 3.000 Meter. Die RMZ hat ebenfalls die Form eines Kreises, allerdings mit einer Ausdehnung von neun nautischen Meilen (etwa 16,6 Kilometer) rund um das Oktoberfest. Dieser reicht vom Boden bis zur jeweiligen Untergrenze des Luftraums C München.

Instrumentenflüge nicht betroffen

Für die “ED-R München” sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in diesem Gebiet untersagt. Ausgenommen hiervon sind Staatsluftfahrzeuge, Flüge der Polizei, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz sowie Flüge nach Instrumentenflugregeln in Flughöhen von 5.500 Fuß (ca. 1.600 Meter) über dem Meeresspiegel und darüber.

Während des Fluges in RMZ “München” gilt für Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln eine dauernde Hörbereitschaft. Vor dem Einflug in die RMZ ist eine Erstmeldung erforderlich, der Ausflug ist ebenfalls zu melden. Ausgenommen von der RMZ sind die Kontrollzonen München und Oberpfaffenhofen, das Flugbeschränkungsgebiet “ED-R München” und die RMZ “Oberschleißheim”. Flüge nach Instrumentenflugregeln sind grundsätzlich von den Regelungen nicht betroffen.

Flugbeschränkungsgebiet “ED-R München”

Flugbeschränkungsgebiete werden zur Vorbeugung und zur Gefahrenabwehr eingerichtet, es gibt dauerhafte Gebiete (beispielsweise über Atomkraftwerken oder auch dem Regierungsviertel Berlin) und solche mit zeitlicher Beschränkung.

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