BDL kritisiert BVG-Entscheidung zur Luftverkehrsteuer

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Das Karlsruher Urteil entfacht die Diskussion um die Luftverkehrsteuer erneut. "Die zentrale Frage ist ja nicht, ob Herr Schäuble nach der Verfassung eine Milliarde Euro pro Jahr kassieren darf, sondern welchen Schaden diese Steuer für unsere Wirtschaft anrichtet", erklärte Klaus-Peter Siegloch, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Das Gericht hatte auch die Zielsetzung von Steuereinnahmen erwähnt. Dagegen mache die Luftverkehrsteuer die deutschen Fluggesellschaften flügellahm, so der BDL.

Die deutschen Fluggesellschaften können aufgrund des harten internationalen Wettbewerbs die Steuer weitgehend nicht an die Passagiere weitergeben. Sie müssen sie daher zu großen Teilen aus ihrem Betriebsergebnis selbst zahlen. Ein Großteil der Ergebnisse der rigiden Sparprogramme der deutschen Luftfahrtunternehmen wurde somit von der Steuer inzwischen wieder aufgefressen.

Während deutsche Fluggesellschaften seit Einführung der Steuer ihre Angebote an deutschen Flughäfen um 4,8 Prozent senken mussten, konnten europäische Wettbewerber ihre Starts von deutschen Flughäfen um zehn Prozent erhöhen. "Dieser Schaden ist auch im vierten Jahr dieser Steuer nach wie vor groß. Den deutschen Fluggesellschaften sind so rund zwei Milliarden Euro abgenommen worden. Davon hätten sie zum Beispiel 28 leisere, kerosinsparende A320-Flugzeuge kaufen können", so Siegloch weiter. "Weniger direkte Verbindungen in alle Welt schaden auch der Exportwirtschaft", so Siegloch. Die Luftverkehrsteuer sei also weiter eine "Schadsteuer".

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