Solar Impulse Entwicklungsflugzeug darf länger fliegen

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Am 17. Februar 2010 hatte der Bundesrat in der Schweiz eine spezielle Verordnung erlassen, die es erlaubt, nächtliche Testflüge mit dem ersten Prototypen von Solar Impulse außerhalb der Öffnungszeiten des Flugplatzes Payerne durchzuführen. Heute hat die Landesregierung die Geltungsdauer dieser Verordnung bis Ende 2016 verlängert. Damit kann auch der zweite Prototyp sowohl tags- als auch nachtsüber Testflüge durchgeführen.

Das in der Schweiz entwickelte Projekt Solar Impulse ist eine große technologische Herausforderung, deren Bedeutung weit über die Luftfahrt hinaus reicht. Im Rahmen des Projekts führen die Ingenieure von Solar Impulse nächtliche Testflüge ab dem Flugplatz Payerne durch.

Nachweis der Nachtflugfähigkeit

Diese Tests sollen belegen, dass das Flugzeug, das nur von Sonnenenergie angetrieben wird, auch in der Nacht flugfähig ist und sich ohne Treibstoff in der Luft halten kann. Die Testflüge finden frühmorgens oder spätabends statt und werden gelegentlich von einem Helikopter begleitet, welcher die technischen und wissenschaftlichen Kontrollinstrumente mitführt.

Die Testflüge unterstehen den allgemeinen Regeln der Zivilluftfahrt und den geltenden Bestimmungen für den Betrieb des Flugplatzes Payerne. Da die allgemeinen Regeln zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr keine Starts und Landungen von nicht kommerziellen Flügen zulassen, ist dafür eine Ausnahmeregelung erforderlich.

Weltumrundung mit Solar-Flugzeug 2015

Der Bundesrat hat deshalb die Geltungsdauer der speziell für das Projekt Solar Impulse erlassenen Verordnung bis 31. Dezember 2016 verlängert. Zwischen 2010 und 2013 fanden weniger als sechs nächtliche Testflüge zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr statt. Die Testflüge mit dem zweiten Prototyp sollen im Frühling 2014 beginnen. Die Weltumrundung ist zwischen April und Juli 2015 geplant.

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