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Am heutigen Mittwoch endete die mündliche Verhandlung zum Tarifeinheitsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht in . In der zweitägigen Verhandlung hat sich das Gericht sehr ausführlich mit den Inhalten und realen Auswirkungen des Gesetzes befasst. Ein Grundrecht unter dem Vorbehalt von Mehrheiten sei kein Grundrecht mehr. Verschiedenen Vorträge haben die Massivität des Eingriffs noch einmal deutlich aufgezeigt, hieß es seitens Ilja Schulz, Präsident der .

„Die Bundesregierung hat ihr Gesetz verteidigt, von dem sie selbst nicht so recht darzustellen vermochte, welchen Zweck es eigentlich verfolgt. Am Ende drängt sich der Eindruck auf, dass dieses Gesetz von Anfang an nur dazu gedacht war vermeintlich unbequeme kleine Gewerkschaften zu unterdrücken und durch die Meinung der Mehrheit zu ersetzen“, so Schulz weiter.

„Unsere Bedenken haben sich voll bestätigt. Es handelt sich um eine Grundrechtsverletzung, einen Eingriff in die Tariffreiheit und das Streikrecht der Vereinigung . Das Gesetz schafft Rechtsunsicherheit. Es wird entgegen der Behauptung der Bundesregierung zu weniger Solidarität auf Arbeitnehmerseite führen und stört den Betriebsfrieden. Es besteht keine Notwendigkeit zu einer so gravierenden Änderungen des Tarifrechts“, so Gerhart Baum, Bundesminister a.D. und Verfahrensbevollmächtigter der Verfassungsbeschwerde der . Mit einem Urteil ist nicht vor dem 2. Quartal zu rechnen.

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fhb
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