Die bevorstehende Tagung auf Ministerebene des Rates der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) findet am 02. Dezember in Luxemburg statt. Zu den wichtigsten Themen wurden drei zur Annahme vorgelegte Entschließungen verfasst. Dabei geht es um den eigenständigen Zugang Europas zum Weltraum und seine Bedeutung für Europa insgesamt, die Weltraumexplorationsstrategie für den Low Earth Orbit, Mond und Mars, sowie die Weiterentwicklung der ESA selbst.
Zum ersten Punkt wird anerkannt, dass die Entschließung über den Zugang Europas zum Weltraum, in der der strategische und sozioökonomische Wert der Aufrechterhaltung eines eigenständigen, verlässlichen und erschwinglichen Zugangs institutioneller und kommerzieller europäischer Kunden zum Weltraum für Europa anerkannt wird und die Grundsätze für die neue Lenkungsstruktur für den Einsatz von Europas neuer Trägerrakete, der Ariane-6, sowie der weiterentwickelten kleinen Trägerrakete Vega, der Vega-C, unterstrichen werden. Thema der zweiten Entschließung ist die europäische Weltraumexplorationsstrategie zu den drei von der ESA anvisierten Zielen, d. h. der erdnahen Umlaufbahn (LEO), dem Mond und dem Mars – wobei zu ersterem insbesondere das Programm für die internationale Raumstation (ISS) zu nennen ist. Die dritte Entschließung ist der Weiterentwicklung der ESA gewidmet.
Die Europäische Weltraumorganisation ESA, ist Europas Tor zum Weltraum, und wurde 1975 als zwischenstaatliche Organisation gegründet, deren Aufgabe darin besteht, europäische Raumfahrtkapazitäten zu entwickeln und sicherzustellen, dass die Investitionen in die Raumfahrt den Bürgern in Europa und darüber hinaus zugutekommen. Die ESA hat 20 Mitgliedstaaten, im Rahmen von Kooperationsabkommen unterhält die ESA Beziehungen zu sechs anderen EU-Mitgliedstaaten. Auch Kanada nimmt im Rahmen eines Kooperationsabkommens an bestimmten ESA-Programmen teil. Darüber hinaus arbeitet die ESA mit der EU zusammen, um die Programme Galileo und Copernicus zu verwirklichen. Die ESA entwickelt Raumfahrzeugträger, Satelliten und Bodenanlagen, um sicherzustellen, dass Europa bei Raumfahrtvorhaben weltweit an der Spitze bleibt.
Europas eigener Zugang zum Weltraum unter Wettbewerbsdruck
Eine aktive Rolle in der Raumfahrt erfordert einen eigenständigen Zugang zum Weltraum, weswegen die Beschlüsse über Europas neuen Raumfahrzeugträger von grundlegender Bedeutung sind. Die Trägerrakete Ariane-5, über die die ersten Beschlüsse bereits auf der ESA-Ministerratstagung von 1985 gefasst wurden, ist eine erstaunliche europäische Erfolgsgeschichte: Mit ihren zurzeit mehr als 60 erfolgreichen Starts in Folge und einem Marktanteil bei den kommerziellen Startdiensten von mehr als 50 Prozent hat sie Europa wirtschaftliche Gewinne in Höhe von mehr als 50 Mrd. Euro beschert.
Der Weltmarkt für Startdienste ist jedoch sowohl beim Angebot als auch bei der Nachfrage in raschem Wandel begriffen. Auf der Angebotsseite agieren auf dem kommerziellen Markt nun neue außereuropäische Startdienstbetreiber mit äußerst wettbewerbsfähigen Preisen, die das Kostenmodell der Ariane-5 in Frage stellen.
Auch auf der Nachfrageseite sind neue Entwicklungen bei den Satelliten festzustellen. Auf dem überwiegend von Telekommunikationssatelliten geprägten kommerziellen Markt wird die Einführung elektrischer Antriebstechnologien vorangetrieben, was die jahrzehntelange Entwicklung zu immer schwereren Satelliten umkehren und neue Verfahren zur Einbringung in die Umlaufbahn erfordern könnte.
Satelliten-Entwicklungen erfordern Anpassung der Startsysteme
Gleichzeitig wächst die Zahl der europäischen institutionellen Nutzlasten, vor allem mit dem geplanten Ausbau der Galileo- und der Copernicus-Konstellation, so dass mit einem relativ stabilen Markt an regelmäßigen Startdiensten für mittelgroße Satelliten zu rechnen ist.
Angesichts dieses raschen Wandels haben die ESA und die europäische Trägerindustrie zum einen eine modulare Ariane-6 in zwei Konfigurationen entworfen, um ab 2020 die Marktsegmente für mittelgroße und große Satelliten bedienen zu können, zum anderen eine weiterentwickelte Vega (Vega-C), um das Marktsegment für kleine Satelliten abzudecken. Für die Ariane-6 ist eine möglichst umfangreiche Weiterverwendung der Ergebnisse und Investitionen in die Ariane-5 ME sowie die Nutzung eines gemeinsamen Feststofftriebwerks vorgesehen, des P120C, das sowohl als Erststufe für die Vega-C als auch als Feststoffzusatzrakete für die Ariane-6 zum Einsatz kommen soll.
Die für die Raumfahrt zuständigen Minister werden auf ihrer Tagung in Luxemburg daher gebeten, entsprechende Beschlüsse zur Entwicklung der Träger Ariane-6 und Vega-C zu fassen, die dank ihrer Modularität und Flexibilität sowohl die Anforderungen des europäischen institutionellen Markts erfüllen als auch auf dem Weltmarkt konkurrieren können.
Die Beschlüsse für diese Entwicklungsarbeiten gehen mit einer neuen Lenkungsstruktur für den europäischen Trägersektor einher, die eine größere Übernahme von Verantwortlichkeiten durch die Industrie vorsieht, sowie einem weiteren 2016 geplanten Beschluss der Teilnehmerstaaten über die Fortsetzung der Arbeiten für die Ariane-6, der anhand mehrerer technischer und finanzieller Kriterien, darunter auch entsprechender Verpflichtungen für die Einsatzphase, gefasst werden soll. Zur vollständigen Durchführung des Programms für die Entwicklungstätigkeiten für die Ariane-6 und die Vega-C sind Mittel der Mitgliedstaaten in Höhe von 3,8 Mrd. Euro erforderlich.
ISS-Missionen und Weltraum-Erkundung
Im Hinblick auf die drei Ziele der Exploration (LEO, Mond und Mars) spielen Betrieb und Nutzung der Internationalen Raumstation (ISS) eine entscheidende Rolle. Abgesehen vom unschätzbaren Wert der an Bord der ISS durchgeführten Forschungstätigkeiten gewinnen die ESA und ihre internationalen Partner mit der Station eine Fülle von Erfahrungen, die bei der Planung der nächsten Etappen der bemannten Exploration von grundlegender Bedeutung sein werden.
Bei den im Dezember von den Ministern zu fassenden Beschlüssen geht es um die Unterstützung der ISS-Einsatztätigkeiten der ESA in den nächsten drei Jahren (bis Ende 2017), für die 820 Mio. Euro veranschlagt sind, und ihrer Forschungstätigkeiten (ELIPS-Programm) mit zusätzlichen Mitteln.
Als Beitrag zur Deckung der gemeinsamen ISS-Betriebskosten entwickelt die ESA derzeit unter Nutzung des mit dem ATV erworbenen Know-hows das Versorgungsmodul des neuen Mehrzweck-Mannschaftsfahrzeugs der NASA (MPCV-ESM). Die für den Abschluss dieser Entwicklung notwendigen Mittel sind Teil der auf der Ministerratstagung 2014 bereitzustellenden Summe von 820 Mio. Euro.
Für das “Reiseziel Mond” schlägt die ESA Vorbereitungsarbeiten für einen Beitrag zu Russlands Missionen für das Landegerät Luna-Resurs (die 2019 gestartet werden soll) und für die Rückführung polarer Bodenproben vom Mond (deren Start für Anfang der 2020er Jahre geplant ist) vor. Ein umfassender Beschluss über dieses Programm wird für die Ministerratstagung 2016 angestrebt.
Was das “Reiseziel Mars” betrifft, so wird auch für das ehrgeizige ExoMars-Programm der ESA mit zwei Missionen zum Mars in den Jahren 2016 und 2018 auf zusätzliche Beitragszusagen gehofft, um die Umsetzung des Programms zu gewährleisten. Darüber hinaus werden weitere Beiträge zum Vorbereitungsprogramm für die robotische Marsexploration (MREP‑2) angestrebt, womit eine angemessene Vorbereitung künftiger Explorationstätigkeiten mit dem Ziel einer breit angelegten Mission zur Rückführung von Mars-Bodenproben ermöglicht würde, an der Europa als voller Partner teilnehmen dürfte.
ESA als Wirtschaftsakteur und mehr europäische Koordinierung
Schwerpunkt des dritten großen Themas für die Minister, die Weiterentwicklung der ESA, ist die Vision mit dem Ziel, die Rolle der ESA als eine der weltweit führenden Raumfahrteinrichtungen beizubehalten, wobei ihre grundlegend wichtigen Beziehungen zu ihren Partnern und ihre Effizienz eine maßgebliche Rolle spielen.
Die wichtigsten Partner der ESA sind ihre Mitgliedstaaten, die wissenschaftlichen Kreise, die Industrie, die Europäische Union, europäische Nichtmitgliedstaaten und nichteuropäische Staaten. Diesen eng miteinander verwobenen Beziehungen liegen die gemeinsamen Ziele eines wettbewerbsfähigen europäischen Raumfahrtsektors und der Gewährleistung des größtmöglichen Ertrags aus den öffentlichen Investitionen in die Raumfahrt zugrunde.
Auf der letzten Ministerratstagung im Jahr 2012 wurde beschlossen, ein hochrangiges Forum mit Vertretern der Industrie, der Mitgliedstaaten und der ESA-Exekutive einzurichten. Dieses Forum ist zweimal zusammengekommen und hat eine Reihe von Empfehlungen an den ESA-Generaldirektor gerichtet. Die wichtigste dieser Empfehlungen lautete, der Industrie solle in den Forschungs- und Entwicklungsprogrammen der ESA mehr Verantwortung übertragen werden, was sich in entsprechenden Veränderungen bei der Aufteilung der Risiken und der Vorteile niederschlagen müsse. Ferner wurde vorgeschlagen, die ESA solle ihre Präsenz in der Entwicklung weltraumgestützter Dienste ausweiten und sich darauf vorbereiten, eine Rolle als Wirtschaftsakteur im vorgelagerten Raumfahrtsektor zu übernehmen.
Seit 2012 wurden Maßnahmen zur Stärkung der Beziehungen der ESA zu ihren Mitgliedstaaten mit dem Ziel einer besseren Koordinierung von und Zusammenarbeit bei Weltraumprogrammen in Europa durch die Weitergabe von Informationen über nationale Weltraumprogramme ergriffen. In der Hoffnung auf zusätzliche wechselseitige Vorteile sollen die Minister in diesem Bereich zu weiteren Schritten aufgefordert werden.
Die Beziehungen der ESA zur EU sowohl bei Programmen als auch bei der Festlegung des Kontextes, in dem der europäische Raumfahrtsektor seine Rolle wahrnimmt, sind für Europa von größter Bedeutung. Auf der Ministerratstagung 2012 war der Generaldirektor beauftragt worden, gemeinsam mit der Europäischen Kommission Szenarien im Hinblick auf eine Reihe von Zielsetzungen bezüglich der möglichen Weiterentwicklung dieser Beziehungen auszuarbeiten und zu bewerten.
Nach intensiven Diskussionen zwischen den Delegationen der Mitgliedstaaten sind die Minister aufgefordert, die Präferenz der Mitgliedstaaten für Beziehungen zwischen der ESA und der Europäischen Union zu bestätigen, die die Beibehaltung der ESA als unabhängige zwischenstaatliche Weltraumorganisation der Spitzenklasse vorsehen und die ESA auf lange Sicht zum bevorzugten Partner der EU für die mit ihren jeweiligen Mitgliedstaaten gemeinsam festzulegende und durchzuführende Europäische Raumfahrtpolitik machen. Nach Beendigung der Ministerratstagung werden die angenommenen Entschließungen von der ESA veröffentlicht.