Binnenmarkt von Flughäfen gelobt – Kritik der Airlines entgegnet

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Gerade haben sich die Vor­stände und Geschäfts­füh­rer der deut­schen Flug­hä­fen zu ihrer jähr­li­chen Sit­zung in Brüs­sel ver­sam­melt. Das Tref­fen, bei dem wie üblich auch Gesprä­che mit Ent­schei­dungs­trä­gern aus den EU-Institutionen geführt wur­den, stand im Zei­chen des 25-jährigen Jubi­lä­ums des EU-Binnenmarkts im Luft­ver­kehr. ADV-Präsident und Geschäfts­füh­rer des Flug­ha­fen Köln/Bonn Michael Gar­vens kom­men­tiert: “Die Schaf­fung des EU-Binnenmarkts im Luft­ver­kehr hat über die letz­ten 25 Jahre Rei­sen­den sowie Unter­neh­men bes­sere und preiswer­tere Flug­ver­bin­dun­gen nach ganz Europa ermög­licht.

Als Folge sind die deut­schen und euro­päi­schen Flug­hä­fen zu einem noch wich­ti­ge­ren Fak­tor der wirtschaftlichen Ent­wick­lung gewor­den. Es ist jetzt an der Zeit, die Luft­ver­kehrs­ver­bin­dun­gen welt­weit stär­ker aus­zu­bauen. Die Nach­frage ist enorm: Privat- und Geschäfts­rei­sende pro­fi­tie­ren von einer ver­bes­ser­ten interna­tio­na­len Kon­nek­ti­vi­tät der Flug­hä­fen. Neue Lang­stre­cken­ver­kehre stär­ken die glo­bal ver­netzte deutsche Volkswirtschaft. Eine libe­rale Ver­gabe von Ver­kehrs­rech­ten ist unverzichtbar.”

Der Flug­ha­fen­ver­band ADV unter­stützt daher aktiv die EU-Kampagne zum 25-jährigen Jubi­läum des EU-Binnenmarkts im Luft­ver­kehr. Die ADV hat die Zei­chen der Zeit früh erkannt und unter­hält seit 1995 eine durchgehend besetzte Dépen­dance in Brüs­sel.

Kritik an Airlines

Kritik über ADV am euro­päi­schen Air­line Ver­band A4E. Dieser hatte Flughä­fen vor­ge­wor­fen, diese wür­den “Mono­pol­ren­di­ten” erwirt­schaf­ten und damit die Air­lines unan­ge­mes­sen belas­ten. Der Flug­ha­fen­ver­band ADV weist die über­zo­ge­nen Vor­würfe ent­schie­den zurück. Prä­si­dent Michael Gar­vens stellt am Rande des ADV-Direktoriums in Brüs­sel klar:

“Die erho­be­nen Vor­würfe sind völ­lig halt­los: Kein ein­zi­ger deut­scher Flugha­fen kann der­zeit kos­ten­de­ckende Ent­gelte am Markt durch­set­zen. Alle Flug­hä­fen zah­len ca. zehn bis zu 50 Pro­zent der Kos­ten drauf.” Um überhaupt schwarze Zah­len zu schrei­ben, müss­ten Flug­hä­fen das strukturelle Defi­zit im Aviation-Geschäft durch Erträge aus ande­ren Geschäfts­fel­dern aus­glei­chen. Dies gelinge der­zeit nur elf von 22 internatio­na­len Flug­hä­fen. “Air­lines und Flug­hä­fen sind Sys­tem­part­ner und als sol­che soll­ten sie sich auch ver­hal­ten. Wenn sich die Air­lines immer wei­ter aus der Nut­zer­fi­nan­zie­rung zurück­zie­hen, muss das Geld aus ande­ren Berei­chen kom­men und am Ende einer sol­chen Kette steht der Steu­er­zah­ler. Das kann nicht die gewollte Lösung sein.”

Die Argu­men­ta­tion von A4E sei zudem in sich wider­sprüch­lich. Ams­ter­dam z.B. als Dual-Till Flug­ha­fen ist günsti­ger als Lon­don mit Single-Till; dennoch behaup­tet A4E Single-Till sei die vor­teil­haf­tere Kalkulationsmethode. “Diese sprung­hafte Argu­men­ta­tion und das Heranzie­hen will­kür­li­cher Bei­spiele aus dem Aus­land dient der Verunsicherung von Poli­tik und Öffent­lich­keit. Die deut­schen Flug­hä­fen set­zen auf verhandlungs­ori­en­tierte Ansätze bei der Bestim­mung von Flugha­fen­ent­gel­ten und leh­nen daher einen verpflich­ten­den Single-Till ab. Bei Anwen­dung des Dual-Till-Ansatzes, dem die über­wie­gende Mehr­heit der Flug­hä­fen in Deutsch­land folgt, wer­den nur die Erlöse und Kos­ten des Aviation-Bereiches für die Fest­le­gung der Flug­ha­fen­ent­gelte herangezogen.

Gleichbehandlung geregelt

“Der Gesetz­ge­ber hat klare Rege­lun­gen zu Nicht-Diskriminierung von Airlines, Kos­ten­ba­siert­heit von Flughafen­ent­gel­ten, zeit­li­chem Ablauf, Umfang und Inhalt der Kon­sul­ta­tio­nen sowie Transparenzanforderungen vor­ge­ge­ben. Die­ses Prin­zip ist in den Grund­sät­zen der ICAO und in der EU-RL über Flug­ha­fen­ent­gelte ver­an­kert. Daran hal­ten sich die deut­schen Flug­hä­fen unein­ge­schränkt.” Zudem gibt es keinen empi­ri­schen Nach­weis, dass Dual-Till Flug­hä­fen höhere Ent­gelte als Single-Till Flug­hä­fen erhe­ben. Einer Revi­sion der EU-RL über Flug­ha­fen­ent­gelte bedarf es aus Sicht des Flug­ha­fen­ver­ban­des ADV nicht.

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