Ruag erhöht auf 43 Wochenarbeitsstunden

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Die Ruag erhöht in ausgewählten, mehrheitlich exportorientierten Bereichen die Arbeitszeit. Der internationale Technologiekonzern sieht sich infolge des starken Frankens mit einem Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Konkurrenten konfrontiert. Für rund 650 der etwa 4.400 Ruag Mitarbeitenden in der Schweiz gilt ab dem 01. Mai 2015 eine Wochenarbeits­zeit von 43 statt 40 Stunden. Die Mehrarbeit ist vorerst befristet auf Ende 2015. Die Maßnahme wurde gemeinsam mit den Arbeitnehmer­-Vertretungen ausgehandelt – sie gilt für alle Mitarbeiter­stufen; ausgenommen sind Lernende, Stillende und Schwangere.

Seit der Aufhebung des Euro-Mindestkurses Anfang 2015 durch die Schweizerische Nationalbank steht die Ruag in mehreren Bereichen vor Herausforderungen. Insbesondere in exportorientierten Bereichen oder solchen, die in der Schweiz dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, ist ein erheblicher Wettbewerbsnachteil entstanden, dem der Technologiekonzern jetzt mit Mehrarbeit begegnet.

Die Mehrarbeit tritt in Kraft in der auf das Recycling von Elektro- und Haushaltgeräten spezialisierten Ruag Environment (62 Mitarbeitende) sowie in gewissen Bereichen der Division Ruag Defence – namentlich der Business Unit Landsysteme (350 MA) und in Teilen der Business Unit für vernetzte Operationsführung (120 MA). Weiter beteiligen sich sämtliche Mitarbeitenden der Support Units der Division Defence (125 MA) an der Mehrarbeit.

Allein mit Prozessoptimierungen, Nachverhandlungen und weiteren Maßhmen konnten die Nachteile bislang nicht kompensiert werden. Zusätzlich erschwerend wirkt sich auf die Ruag Environment der Preiszerfall an den weltweiten Rohstoffmärken aus. Die Ruag hat daher intensive Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretungen geführt und die Einführung einer bereichsweisen, befristeten Mehrarbeit von 40 auf 43 Stunden pro Woche beschlossen. Die Arbeitszeiterhöhung beginnt am 1. Mai 2015 und ist vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2015. Abgesehen von der neuen wöchentlichen Arbeitszeit, bleiben alle personalrelevanten Inhalte wie Ferienanspruch, Lohn oder Reglemente unverändert.

Die geplante Mehrarbeit basiert auf Art. 57 Abs. 4 des Gesamtarbeitsvertrages der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie. Sie gibt der Unternehmung die Möglichkeit, mit verschiedenen Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit wiederzuerlangen, die durch außerordentliche Situationen, wie zum Bespiel große Wechselkursschwankungen, hervorgerufen werden.

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