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Am Abend des Schweizer Nationalfeiertags wird am ausnahmsweise von Norden her auf den Pisten 14 oder 16 gelandet. Der Flugbetrieb wird umgeleitet, weil er in den Anflugschneisen Ost und Süd durch Feuerwerkskörper beeinträchtigt werden könnte. Wie jedes Jahr werden am 01. August 2015 die abendlichen Beschränkungen für An- und Abflüge durch den deutschen Luftraum ausnahmsweise aufgehoben. Das bedeutet, dass Landungen ab 20:00 Uhr bis Flugbetriebsende von Norden her auf den Pisten 14 oder 16 erfolgen.

Die Starts erfolgen bis 22:00 Uhr nach Westen und Süden, ab 22:00 Uhr nach Norden. Gemäß deutscher Verordnung müsste am Samstagabend ab 20:00 Uhr von Osten her auf der Piste 28 gelandet werden. Nach Rücksprache mit den zuständigen deutschen Stellen wird aus Sicherheitsgründen (Irritation der Piloten durch hoch fliegende Feuerwerkskörper, etc.) am Abend des Schweizer Nationalfeiertages auf diese Regelung verzichtet.

fhb
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