Schweiz: Neue Richtlinien für Flugplätze wie Zürichsee

Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten

Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 14. November 2018 drei Objektblätter des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) verabschiedet. Neu ist das Objektblatt für den Wasserflugplatz Wangen.

Für den Flugplatz Bern-Belp wird das bestehende Objektblatt mit der Integration der militärischen Nutzung angepasst. Das Objektblatt Luzern-Beromünster wird aufgrund des modifizierten Hindernisbegrenzungsflächen-Katasters angepasst. Dieser separiert Luftfahrthindernisse in Flugplatznähe (z.B. Antennen, Stromleitungen) mit den Flugkorridoren.

Wasserflugplatz Wangen am Zürichsee

Bei Wangen am Zürichsee gibt es den einzigen Wasserflugplatz der Schweiz. Er war zwar als Standort bislang im SIL enthalten, allerdings ohne Objektblatt. Im neuen Objektblatt werden daher der Zweck, das beanspruchte Areal, die Grundzüge der Nutzung, die Erschließung sowie die Rahmenbedingungen zum Betrieb festgelegt. Zudem werden darin die Auswirkungen auf Raum und Umwelt aufgezeigt. Die für den SIL nötigen Verfahrensschritte konnten nach zwei Jahren abgeschlossen werden, inklusive Mitwirkung der Bevölkerung.

Die Anpassung des Objektblattes Bern-Belp geht auf die Integration der militärischen Nutzung zurück. So wurde bei der Überarbeitung der Objektblätter der Militärflugplätze im Sachplan Militär (SPM) festgestellt, dass die militärische Nutzung (Basis des Lufttransportdienstes des Bundes) des Regionalflugplatzes Bern-Belp bislang nicht im Objektblatt erwähnt war.

Die Fortschreibung des bestehenden Objektblattes für den Flugplatz Luzern-Beromünster ist auf die Anpassung des Katasters mit bewilligungspflichtigen Luftfahrthindernissen in Flugplatznähe (Antennen, Stromleitungen, Seilbahnen u.a.) zurückzuführen. Ziel dieses Katasters ist es, Hindernisse im Luftraum zu erfassen und räumlich vom Flugkorridor abzugrenzen, damit weiterhin ein sicherer Flugbetrieb gewährleistet werden kann.

Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL)

Der SIL enthält für jeden Flugplatz ein Objektblatt, in dem die Vorgaben aus dem Konzeptteil für die einzelnen Flugplätze konkretisiert werden. Das Objektblatt legt den Rahmen für künftige Aus- und Umbauten der Infrastruktur sowie für die Ausrichtung des Betriebs eines Flugplatzes behördenverbindlich fest. Es enthält Vorgaben für den Betrieb, zum Flugplatzperimeter, zur Lärmbelastung, zur Hindernisbegrenzung, zum Natur- und Landschaftsschutz sowie zur Erschliessung. Das Objektblatt ist Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglements und die Bewilligung von Flughafenanlagen (Plangenehmigung).

Erarbeitung der SIL-Objektblätter

Die Erarbeitung der Objektblätter erfolgt in zwei Phasen. Die erste Phase beinhaltet einen Koordinationsprozess, an dem die zuständigen Stellen von Bund und Kantonen, die betroffenen Gemeinden sowie der Flugplatzhalter beteiligt sind. Die Ergebnisse werden in einem Koordinationsprotokoll festgehalten.

Die zweite Phase umfasst das Verfahren nach den Bestimmungen der Raumplanungsverordnung. Wesentliche Bestandteile des Verfahrens sind die Anhörung der Behörden und Mitwirkung der Bevölkerung zum Entwurf des Objektblatts sowie die Abstimmung des Objektblatts mit den kantonalen Richtplänen.

- Anzeige -