Absturz eines Ultraleichtflugzeugs am Flugplatz Degmarn

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Am Vortag des Flugunfalls trafen sich der Pilot und einer der Mitbesitzer des Ultraleichtflugzeuges (UL) am Flugplatz Degmarn. Gemeinsam rüsteten sie das UL auf und anschließend unternahm der Miteigentümer einen Rundflug, den er vorzeitig beendete, weil das UL nach seinen Angaben empfindlich auf die Thermik reagiert hatte.

Identifikation

  • Art des Ereignisses: Unfall
  • Datum: 05. August 2015
  • Ort: Oedheim
  • Luftfahrzeug: Ultraleichtflugzeug
  • Hersteller / Muster: Scheibe Flugzeugbau GmbH / Uli
  • Personenschaden: Pilot tödlich verletzt
  • Sachschaden: Luftfahrzeug zerstört
  • Drittschaden: Flurschaden

Ereignisse und weiterer Flugverlauf

Der später verunfallte Pilot unternahm am Nachmittag ebenfalls einen Flug mit dem UL von 51 Minuten Dauer. Am Unfalltag startete der Pilot um 10:10 Uhr vom Flugplatz Degmarn zu einem Rundflug. Nach Aussagen des Flugleiters verlief der Start auf der Graspiste 07 unauffällig. Zeugen sahen das UL später im Bereich des Gegenanfluges. Eine Zeugin sagte aus, dass das UL deutlich tiefer flog als die Flugzeuge, die sie sonst in der Platzrunde beobachtete.

Weitere Zeugen gaben an, dass sie aufgrund eines tief fliegenden Flugzeuges auf das Geschehen aufmerksam wurden. Gegen 10:55 Uhr wurde beobachtet, wie das UL zunächst nach vorn absackte und wieder abgefangen wurde und anschließend wieder nach vorn abkippte. Danach sei das UL hinter Bäumen verschwunden. Um 10:57 Uhr wurde die Polizei über den Notruf über den Absturz informiert.

Angaben zu Personen

Der 61-jährige Luftfahrzeugführer war seit dem 09.10.2014 im Besitz eines Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mit der Berechtigung für Passagierflüge. Die Lizenz war bis 09.10.2019 gültig. Das medizinische Tauglichkeitszeugnis LAPL war bis 18.06.2016 mit den Auflagen VML, TML und RXO (eingeschränkte Tauglichkeit aufgrund augenärztlicher Auflagen) gültig. Weiterhin war er im Besitz einer Lizenz für Hängegleiter Beiblatt “B”, ausgestellt am 14.11.1991 vom Deutschen Hängegleiter Verband.

Seine Gesamtflugzeit auf dreiachsgesteuerten ULs betrug 288 Stunden. In den letzten 30 Tagen hatte er zwölf Stunden und 22 Starts absolviert. Seine Erfahrung auf dem betroffenen Ultraleichtflugzeug betrug ca. zwei Stunden mit drei Landungen.

Angaben zum Luftfahrzeug

Der Uli ist ein dreiachsgesteuerter UL-Einsitzer mit einem Druckpropeller. Der Rumpf ist in Stahlrohrfachwerkbauweise hergestellt und die Tragflächen sind mit Stoff bespannt und mit Drahtseilen am Rumpf abgespannt.

  • Hersteller: Scheibe Flugzeugbau GmbH
  • Muster: Uli
  • Werknummer: 5206
  • Baujahr: 1993
  • MTOM: 220 kg
  • Triebwerk: Hirth F263
  • Werknummer: 863161
  • Gesamtflugzeit: 514 Stunden

Das UL befand sich seit dem 10.11.2013 im Besitz einer Haltergemeinschaft der der Pilot angehörte. Das Ultraleichtflugzeug war in Deutschland zum Verkehr zugelassen. Die letzte Jahresnachprüfung fand am 01.08.2014 statt. Danach wurde das UL fünf Stunden geflogen. Das Leergewicht betrug 124,5 kg laut Gewichts- und Ausrüstungsverzeichnis vom 01.08.2014. Laut Aussage des Mitbesitzers sei das UL am Vortag betankt worden und am Unfalltag mit halb vollen Tanks geflogen. Laut Angaben der Polizei wog der Pilot 85 kg.

Das Rettungsgerät war seit März 2015 ohne gültige Nachprüfung in Betrieb. Ein Kompass, wie in der Mindestausrüstung laut Kennblatt gefordert, war nicht eingebaut. Laut Angaben der Mitbesitzer reagierte das mit einem Pendelhöhenruder ausgestattete UL empfindlich auf Wind- und Thermikeinflüsse. Das UL würde bei einem Strömungsabriss steil nach vorne abkippen.

Meteorologische Informationen

Nach Zeugenaussagen herrschten Sichtflugwetterbedinungen (CAVOK). Wettermeldungen der Flughäfen Mannheim (EDFM) und Stuttgart (EDDS):

  • EDFM 050850Z VRB04KT CAVOK 22/14 Q1019
  • EDFM 050820Z VRB03KT CAVOK 21/14 Q1019
  • EDDS 050850Z 06004KT 9999 SCT018 21/17 Q1020 NOSIG
  • EDDS 050820Z 07003KT 360V170 9999 SCT013 21/17 Q1020 NOSIG=

Funkverkehr

Das UL war mit einem Handsprechfunkgerät ausgestattet. Die Anschlüsse zwischen dem Helm des Piloten und dem Handsprechfunkgerät waren nicht kompatibel, sodass keine Sprechfunkverbindung zwischen Flugleiter und UL bestand.

Angaben zum Flugplatz

Das Segelfluggelände Degmarn liegt ca. fünf nautische Meilen (NM) nordnordöstlich von Heilbronn auf einer Höhe von 510 ft AMSL. Die Start- und Landebahn hat die Ausrichtung 070°/260° und verfügt über eine 405 Meter Graspiste. Zur Unfallzeit war die Piste 07 in Betrieb.

Unfallstelle und Feststellungen am Luftfahrzeug

Die Unfallstelle befand sich ca. 1.100 Meter südsüdwestlich des Flugplatzes Degmarn auf einem abgeernteten Feld. Die erste Bodenberührung erfolgte nahezu senkrecht mit dem Rumpfbug. Ein Meter westlich davon lag das Wrack auf dem Bug stehend. Der vordere Teil des ULs war bis zu den Tragflächenansätzen zerstört. Die Tragflächen waren im Bereich der Flügelnase eingedrückt und die Tragfläche großflächig gestaucht. Das Rumpfgerüst war hinter dem Fahrwerk abgeknickt und lag auf dem Seitenleitwerk.

Ein Propellerblatt war im ersten Drittel abgerissen und lag neben dem Wrack. Das zweite Blatt hatte Erdabtragungen an der Blattspitze. Im Cockpitbereich befanden sich im deformierten Instrumentenbrett Höhenmesser, Drehzahlmesser, Variometer. Der Höhenmesser war auf 1.019 hPa eingestellt. Der Fahrtmesser war herausgerissen und lag unter dem Wrack. Das tragbare Handfunkgerät war aus der Halterung gerissen und lag unter dem Piloten.

Der Hauptschalter stand in der Stellung “AUS”. Der Tank des ULs war geborsten. Der Fallschirm des Rettungssystems lag unterhalb des abgeknickten Rumpfgerüstes. Die Fangleinen waren in den Packgummis eingeschlauft und die Kappe des Fallschirms lag in S-Schlägen neben der Packhülle. Die ausgebauten Zündkerzen hatten ein rehbraunes Verbrennungsbild, eine Zündkerze war am Keramikisolator gebrochen. Das Foto zeigt das Wrack an der Unfallstelle.

Medizinische und pathologische Angaben

Nach Angaben der Polizei ergab die Obduktion des Piloten keine Hinweise auf eine gesundheitliche Einschränkung.

Brand

Es entstand kein Brand.

Der Untersuchungsbericht wurde gemäß § 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten.

Alle angegebenen Zeiten, soweit nicht anders bezeichnet, entsprechen Ortszeit. Foto: Polizei. Quelle: BFU.

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