Anleihegläubiger bestimmten gemeinsamen Vertreter

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Die Gläubiger der von der Air Berlin PLC begebenen Anleihe DE000AB100B4 haben bei ihrer Versammlung am Mittwoch, den 22.11.2017, die KEOS GbR zum gemeinsamen Vertreter gewählt. Damit gilt für die Anleihegläubiger ab sofort folgendes Procedere: Die Anleihegläubiger der Anleihe DE000AB100B4 können keine eigenen Forderungen im Insolvenzverfahren der Air Berlin PLC mehr anmelden. Die Gläubiger der Anleihe werden gebeten, sich nicht an den Sachwalter zu wenden. Sämtliche Anfragen sind künftig direkt über den gemeinsamen Vertreter zu klären.

Die KEOS GbR ist erreichbar unter airberlin@onesquareadvisors.com.

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