Kostenerstattung für Dachsicherung gegen Wirbelschleppen um EDNY

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Durch eine entsprechende Änderung der luftrechtlichen Genehmigung kann das Vorsorgeprogramm Dachsicherung gegen Wirbelschleppen nun durch den Bodensee-Airport Friedrichshafen umgesetzt werden. Innerhalb der deutlich ausgeweiteten Schutzzonen in Friedrichshafen und Meckenbeuren gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kostenerstattung bei Vorsorgemaßnahmen gegen die Folgen von Wirbelschleppen. Am 23.10.15 stellten die Geschäftsführung des Bodensee-Airport Friedrichshafen und die Bürgermeister der Stadt Friedrichshafen und der Gemeinde Meckenbeuren Details zum Vorsorgeprogramm Dachsicherung gegen Wirbelschleppen vor.

Hintergrund dieses Vorsorgeprogrammes: In seltenen Fällen können im Endlandeanflug entstehende Wirbelschleppen (Luftwirbel, die an den Tragflächen von Flugzeugen ausgelöst werden können) dazu führen, dass es Beschädigungen an Hausdächern gibt. Auch am Flughafen Frankfurt gibt es etwa solche Dachsicherungsprogramme.

Wenige Vorfälle gemeldet

Im Einzugsbereich des Bodensee-Airport werden solche Vorfälle sehr selten registriert – in den letzten 19 Jahren insgesamt 46 mutmaßliche Vorfälle, in den letzten 12 Monaten gab es einen gemeldeten Vorfall. “Trotz dieser relativ geringen Zahl möchten wir uns aber an einem optimalen Schutz unserer Nachbarn beteiligen und unterstützen deshalb alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen. Dazu gehört entweder die fachgerechte Verklammerung der Dachziegel oder alternativ die Anbringung von Schneefanggittern.”, so Martin Richter, bei der Flughafen Friedrichshafen GmbH zuständiger Leiter des Facility Management.

Über die Website des Flughafens erhalten alle Interessierten ab sofort Auskunft über die Größe und Lage der Schutzgebiete in Friedrichshafen und Meckenbeuren, in denen Anspruch auf eine Kostenerstattung besteht.

Auch die weiteren Voraussetzungen und das detaillierte Antragsverfahren zur Kostenerstattung werden dort erläutert. Ebenso kann auf der Website das entsprechende Antragsformular direkt heruntergeladen werden. Zu berücksichtigen ist dabei, dass nur für Gebäude, die bis zum 01.03.1996 errichtet oder bauaufsichtlich genehmigt wurden, Kostenerstattungen übernommen werden können. Der Flughafen übernimmt nur die Kosten, die für die Verklammerung bei einer Neueindeckung des Daches angefallen wären, es kann keine Kostenübernahme für Gerüstkosten übernommen werden. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass die Dacheindeckung die baurechtlichen Vorgaben zur Windlast erfüllt.

Anspruchsberechtigtes Gebiet neu definiert

“Bereits seit 1996 hat der Bodensee-Airport die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen unterstützt und bei mutmaßlich durch Wirbelschleppen erzeugten Schäden mit den Betroffenen geeignete Regelungen vereinbart. Seitdem wurden bereits rund 1,6 Millionen Euro für mehr als 300 Maßnahmen ausgegeben. Wir rechnen jetzt damit, dass zusätzlich rund 1.000 Häuser in unserem neu definierten erweiterten Vorsorgegebiet anspruchsberechtigt sein könnten. Damit könnte in den nächsten Jahren auf den Airport eine erhebliche finanzielle Belastung zukommen. Das ist für den Bodensee-Airport eine echte Herausforderung, aber als wichtige Verkehrsinfrastruktur in der Region ist uns ein gutes Einvernehmen mit der Nachbarschaft äußerst wichtig.” erklärt Claus-Dieter Wehr, Geschäftsführer der Flughafen Friedrichshafen GmbH.

Holger Krezer, Bürgermeister der Stadt Friedrichshafen: “Klar ist, dass der Betrieb eines Flughafens auch mit Belastungen für sein Umfeld verbunden ist. Vor dem Hintergrund hoher finanzieller Belastungen ist es aber auch anerkennenswert, dass der Bodensee-Airport ankündigt, das Programm professionell umzusetzen. Der Flughafen bleibt ein essentieller Standortfaktor für die Region.”

Andreas Schmid, Bürgermeister der Gemeinde Meckenbeuren: “Seitens der Gemeinde Meckenbeuren begrüßen wir die Maßnahme zum Schutze der Bürger und Bürgerinnen. Es gilt an dieser Stelle, immer die berechtigten Interessen der Bürger in angemessenem Umfang zu sichern. In der Gesamtschau müssen wir darauf achten, dass der Flughafen eine finanziell tragfähige Zukunft hat, um die Funktion als wichtige Verkehrsinfrastruktureinrichtung zu festigen.”

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