Strafanzeige am Flughafen Hamburg: Wer ist schuld am Nachtlärm?

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Die sogenannte “Selbstgenehmigungsphase” von 23:00 bis 24:00 Uhr für mutmaßlich “unvermeidbare” Verspätungen wird in diesem Jahr in rekordverdächtiger Anzahl in Anspruch genommen. Auch die Zahl der Starts und Landungen nach 00:00 Uhr wird einen neuen Negativrekord erreichen. easyJet, als Malusfluggesellschaft des Jahres 2016 und mittlerweile auch 2017, setze trotz Erstzeichnung der sogenannten “Pünktlichkeitsoffensive” bei ihren Verspätungsflügen neue Maßstäbe. Ohne die erforderliche Ausnahmegenehmigung startet und lande easyJet mittlerweile auch nach 00:00 Uhr und nötigt mit diesem offen rechtswidrigen Verhalten die Betroffenen in den Ein- und Abflugschneisen. Der Sprecher der Bürgerinitiative für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW) stellt nun Strafantrag gegen Piloten, Flughafen und Flugsicherung.

Der Bevölkerung wird vorsätzlich die gesetzlich geschützte Nachtruhe entzogen. Auch andere Fluggesellschaften übernehmen inzwischen diesen Rechtsbruch als “Geschäftsmodell”. In der Nacht zum 31. Juli 2017 sind weit nach Mitternacht zwei Flugzeuge von easyJet (EZY3449) und Eurowings (EW7765) ohne die erforderliche Ausnahmegenehmigung gestartet.

Für Martin Mosel, Sprecher der Bürgerinitiative für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW), wird damit ein Rubikon überschritten. “Die Betroffenen sind nicht mehr bereit dieses hinzunehmen. Die vorsätzliche Körperverletzung durch vermeidbaren Fluglärm, bestätigt mit vielen anerkannten medizinischen Studien, muss jetzt ein Ende haben. Wir unterstützen als Bürgerinitiative die Betroffenen bei einer Strafanzeige gegen die verantwortlichen Piloten und deren Helfer bei Flughafen und Flugsicherung.”

Die Fluglärmschutzbeauftragte sieht nach eigener Aussage keine Möglichkeiten mehr einzugreifen. Deshalb verfolgen die Betroffenen mit der Strafanzeige auch das Ziel die strafrechtlichen Konsequenzen, insbesondere die mögliche Mittäterschaft von Flughafen und Lotsen, überprüfen zu lassen. “Nur mit Billigung des Flughafens als wirtschaftlicher Nutznießer der Start- und Landeentgelte mit bis zu 700 Prozent Aufschlägen und der Freigabe der Starts und Landungen durch die Deutsche Flugsicherung, trotz der fehlenden Ausnahmegenehmigungen, ist dieser Rechtsbruch zu vollenden, was aus meiner Sicht Beihilfe ist”, resümiert Mosel die Situation.

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