Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Der bereitet für ein Teilstück seines Vorfeldes A die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens vor. Der reagiert damit auf eine geänderte Rechtslage und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom Dezember vorigen Jahres. Dieses hatte nach Klagen von zwei Flughafen-Anwohnern die Nutzung des Vorfeld-Teilstücks für den Flugbetrieb bis zum Abschluss eines luftrechtlichen Zulassungsverfahrens untersagt. Bei der Fläche handelt es sich um sechs Parkpositionen für auf dem Vorfeld A, die 2007 fertiggestellt wurden. Die Erweiterung des Vorfeldes A hatte der Flughafen im Jahr 2007 beim Landesverkehrsministerium beantragt.

Die Genehmigungsbehörde hatte auf Basis der seinerzeit geltenden Rechtslage festgestellt, dass ein Planfeststellungsverfahren dafür nicht notwendig ist. „Wir möchten diese Fläche wieder für den normalen Flugbetrieb nutzen können und gleichzeitig Rechtssicherheit auf der Grundlage der neuen Rechtslage herstellen“, begründet Flughafenchef Michael Garvens die Entscheidung für ein Planfeststellungsverfahren. Der Flughafen-Aufsichtsrat wird darü noch im Juni final entscheiden. Im nächsten Schritt stellt der die erforderlichen umfangreichen Unterlagen und Gutachten zusammen, um voraussichtlich Mitte 2016 den Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für das Vorfeld A beim -Verkehrsministerium einreichen zu können.

Vorheriger ArtikelJochen Schröder Chef der Abteilung „Projekte Tiefbau“ am Hamburg Airport
Nächster ArtikelAustro Control legt 2014 Rekordergebnis vor
fhb
Unsere Journalisten sind unabhängig, also frei von wirtschaftlichen oder politischen Interessen, doch guter Journalismus kostet viel Geld. Dennoch sind wir davon überzeugt, dass Informationen frei für alle zugänglich sein sollten. Daher finanzieren wir uns über Werbung und bitten um faires Verständnis, Werbung nicht zu blocken. Damit wird unsere journalistische Arbeit freiwillig und ohne Paywall-Zwang unterstützt.