IDRF: Beihilferegelung für Flugplätze genehmigt

Thomas Mayer, Geschäftsführer der IDRF e.V.
Thomas Mayer, Geschäftsführer der IDRF e.V.
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„Eile ist geboten!“ so kommentiert die Interessengemeinschaft der regionalen Flugplätze e.V. (IDRF) die nun von der EU-Kommission genehmigte Beihilferegelung für die von der Corona-Krise arg in Mitleidenschaft gezogenen deutschen Flugplätze. „Jetzt müssen die politisch Verantwortlichen in den Parlamenten die Haushaltsbeschlüsse fristgerecht formulieren und umsetzen, aber auch die nächsten Schritte im Auge haben“, fordert IDRF-Vorsitzender Ralf Schmid.

Beihilferegelung für deutsche Flugplätze

„Mit Beginn der Krise haben die Flugplätze sichergestellt, dass sie im notwendigen Umfang weiter zur Verfügung stehen“, ergänzt IDRF-Geschäftsführer Thomas Mayer. Dazu hätten sie ihre Dienste in Rücksprache mit den Behörden reduziert und alles in ihrer Macht stehende getan, um unnötige Kosten einzudämmen. „Klar war aber auch,“ so Mayer, „dass die Flugplätze trotz hoher Fixkosten und erheblicher Einnahmeausfälle die Stellung halten müssen, um weiterhin den systemrelevanten Flugbetrieb für medizinische Hilfsflüge, Polizei- und Rettungsdienste sowie dringend erforderliche Personen- und Frachtflüge zu ermöglichen.“

Rahmenregelung für Flugplätze

Mit der nun vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, erarbeiteten Rahmenregelung schafften Bund und EU die rechtlichen Grundlagen, um den finanziellen Herausforderungen, vor denen die Flugplätze stehen, zu begegnen. Gleichwohl bleibe den jeweiligen Parlamenten auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene selbst die Aufgabe, nun ausreichend Mittel bereit zu stellen. Da die EU-Kommission die Maßnahme zeitlich eng befristet hat, müssten parallel zum Ausgleich des bisher durch Corona entstandenen Schadens die Verantwortlichen in den Bundesministerien, den Behörden und den Flugplätzen sowie der Flugsicherung Vorsorge für den weiteren Verlauf der Krise treffen. So sollten die erforderlichen Betriebsdienste an den Flugplätzen schnell einem angemessenen und hinreichend sicheren Maß angepasst werden dürfen. Es sollten Investitionen in Remote-, Digitalisierungs- und Automatisierungstechnologien beschleunigt werden, um resilientere Infrastrukturen zu schaffen. Und nicht zuletzt sollte frühzeitig eine Fortsetzung für die jetzt vereinbarte Rahmenregelung entwickelt werden. Ralf Schmid: „Die Flugplätze brauchen Planungssicherheit, sonst hängen sie in der Luft.“

Die Interessengemeinschaft der regionalen Flugplätze e.V. (IDRF e.V.) ist ein im Juli 2005 gegründeter Zusammenschluss von derzeit 74 regionalen Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätzen und insgesamt 130 Mitgliedern. Als Interessengemeinschaft der Dezentralen Luftfahrt setzt sich die IDRF für die optimale Nutzung der vorhandenen Anlagen und Kapazitäten sowie den bedarfsgerechten Erhalt und Ausbau einer flächendeckenden Luftverkehrsinfrastruktur in Deutschland ein.

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