Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO)
Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO)
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Hintergrund und aktuelle Situation bei Lufthansa CityLine

Die Lufthansa CityLine steht vor einer grundlegenden Umstrukturierung, die den Flugbetrieb dieser Tochtergesellschaft der Lufthansa stark betrifft. Die Schließung des Flugbetriebs wurde öffentlich bekanntgegeben und hat direkte Auswirkungen auf das Kabinenpersonal, das in erheblichen wirtschaftlichen Unsicherheiten steht. Trotz der offensichtlichen Kündigung des Betriebs hat die Geschäftsführung bislang eine Verhandlung über einen tariflichen Sozialplan verweigert, der den betroffenen Beschäftigten eine angemessene Absicherung bzw. Unterstützung bieten würde. Die Reaktion darauf zeigt sich in der Mobilisierung des Kabinenpersonals durch die Unabhängige Organisation (UFO), die zu einem aufgerufen hat.

Der wurde für den 12. Februar 2026 angekündigt und umfasst den gesamten Tag, von Mitternacht bis 23:59 Uhr. Während dieser Zeit sollen alle der Lufthansa CityLine an verschiedenen wichtigen deutschen Flughäfen bestreikt werden. Dazu zählen die Flughäfen in Frankfurt, , , , , , , und . Die Aktion ist ein klares Zeichen für den Unmut und das dringende Bedürfnis der Beschäftigten nach einem Sozialplan, um die Auswirkungen der Betriebsschließung finanziell und emotional auffangen zu können.

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Tarifliche Verhandlungen und die Forderungen des Kabinenpersonals

Die zentrale Forderung des Kabinenpersonals und der UFO als Vertretung der Flugbegleiter liegt in einer verbindlichen tariflichen Vereinbarung, die Regelungen bezüglich Abfindungen und sozialer Absicherung bei dem bevorstehenden Arbeitsplatzverlust enthält. Eine solche Absicherung soll gewährleisten, dass die betroffenen Mitarbeiter nicht ungeschützt und ohne Perspektive aus ihrem Arbeitsverhältnis ausscheiden müssen.

Die Geschäftsführung der Lufthansa CityLine argumentiert in dieser Situation oft damit, dass noch kein formaler Schließungsbeschluss vorliege und deshalb kein dringender Handlungsbedarf bestehe. Diese Argumentation stößt bei den Beschäftigten jedoch auf großes Unverständnis, weil die Schließung des Flugbetriebs faktisch bereits beschlossen und die Auswirkungen für die Belegschaft klar ersichtlich sind. Die anhaltende Weigerung, über einen Sozialplan zu verhandeln, wird als zynisch wahrgenommen, da sie die Katastrophe für die betroffenen Menschen verschärft.

Die UFO und ihr Tarifpolitischer Leiter Harry Jaeger betonen, dass es keine Alternative zu einem tariflich geregelten Sozialplan gibt. für Wechsel zu anderen Lufthansa-Tochterfirmen, welche oft schlechtere Arbeitsbedingungen bieten, oder nur vage Andeutungen auf mögliche Perspektiven in der Lufthansa-Hauptgesellschaft sind keine adäquate Lösung. Stattdessen braucht das Kabinenpersonal eine klare und verbindliche Regelung, die für wirtschaftliche sorgt, sodass sie in einer Zeit großer Unsicherheit zumindest eine gewisse Stabilität haben.

Auswirkungen des Warnstreiks und Bedeutung für die Luftfahrtbranche

Der angekündigte Warnstreik hat das Ziel, den Druck auf die Geschäftsführung deutlich zu erhöhen und die Dringlichkeit der Forderungen zu unterstreichen. Streiks im Luftverkehr führen nicht nur zu erheblichen Einschränkungen im , sondern auch zu wirtschaftlichen Belastungen für das Unternehmen und können das Image bei Kunden und Partnern beeinträchtigen. Nach Einschätzung der UFO zeigen die über 98 Prozent Zustimmung in der Mitgliederbefragung die Ernsthaftigkeit der Lage für die Kabinenbeschäftigten bei Lufthansa CityLine.

Für die Branche ist dies ein weiteres Signal, wie schwierig die Situationen sein können, wenn Unternehmen auf wirtschaftliche Zwänge mit Personalabbau reagieren, ohne die soziale Verantwortung ausreichend wahrzunehmen. Der Warnstreik ist kein Selbstzweck, sondern eine Ultima Ratio, um auf einen Tarifvertrag zu drängen, der die Basis für einen fairen Umgang mit den betroffenen Mitarbeitern schafft. Die Luftverkehrswirtschaft befindet sich mit Blick auf Kostenmanagement und betriebliche Restrukturierungen in einem ständigen Spannungsfeld, in dem gerade Mitarbeiterrechte und Sozialstandards oft zur Disposition stehen.

Darüber hinaus wirkt der Fall Lufthansa CityLine exemplarisch für die Herausforderungen in der gesamten Branche, wie Personalmanagement, Tarifpolitik und soziale Absicherung bei Unternehmensumstrukturierungen gestaltet werden. Die Verweigerung eines Sozialplans trotz existenzieller Bedrohung der Beschäftigten verdeutlicht die Notwendigkeit tariflicher Lösungen, die über kurzfristige Einzelfallmaßnahmen hinausgehen.

Perspektiven und mögliche Lösungen

Sollte der ernsthaft Verhandlungen über den für die Beschäftigten wichtigen Sozialplan aufnehmen, signalisiert die UFO die Bereitschaft, den Warnstreik sofort zu beenden. Es bleibt daher Raum für konstruktiven Dialog, der eine faire und nachvollziehbare Lösung hervorbringen könnte. Eine transparente und koordinierte Annäherung an dieses Thema könnte nicht nur das Vertrauen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber verbessern, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der sozialen Stabilität leisten.

Ein effektiver Sozialplan müsste realistische Abfindungen vorsehen, die den Grad der Betroffenheit und die bisherigen Beschäftigungszeiten berücksichtigen. Darüber hinaus könnte er Qualifizierungsmaßnahmen und Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung enthalten, um den Übergang in eine neue berufliche Zukunft so sanft wie möglich zu gestalten.

Ebenso wichtig sind klare Fristen und verbindliche Regelungen, um die Unsicherheit für das Kabinenpersonal zu reduzieren. Dies kann helfen, negative psychologische und finanzielle Folgen der bevorstehenden Schließung abzumildern. Der Umgang mit solchen Situationen ist maßgeblich für die Reputation eines Unternehmens, das sich als verantwortungsvoller Arbeitgeber positionieren möchte.

Herausforderungen in der Luftfahrtbranche bei Betriebsaufgaben und Restrukturierungen

Die Situation bei Lufthansa CityLine stellt ein komplexes Beispiel für Herausforderungen in der Luftfahrtbranche bei Betriebsaufgaben und Restrukturierungen dar. Das Kabinenpersonal befindet sich in einer prekären Lage, da der Flugbetrieb eingestellt wird, ohne dass ein tariflicher Sozialplan angeboten wird, der wenigstens eine finanzielle und berufliche Absicherung ermöglichen würde. Die Reaktion der Arbeitnehmervertretung in Form eines großangelegten Warnstreiks ist Ausdruck dieses Missstandes.

Die Weigerung der Geschäftsführung, Verhandlungen über soziale Absicherung zu führen, wird von den überwiegend betroffenen Beschäftigten als zynisch wahrgenommen und verstärkt die Unsicherheit und Existenzängste. Deshalb ist es unerlässlich, dass ein solcher Sozialplan rasch und verbindlich verhandelt wird.

Nur so lässt sich der Schaden für das Kabinenpersonal minimieren und die fundamentale Unsicherheit, die sich über einen langen Zeitraum aufgestaut hat, reduzieren. Zugleich ist dies Ausdruck einer elementaren Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern, die über reine wirtschaftliche Überlegungen hinausgeht. Die Luftfahrtbranche braucht nachhaltige und sozial gerechte Lösungen für Restrukturierungen, die über reine Kostenbetrachtungen hinausgehen.

Der bevorstehende Warnstreik macht deutlich, welche dringende Bedeutung solche tariflichen Regelungen haben und wie essentiell der Schutz der Beschäftigten vor den Folgen betrieblicher Veränderungen ist. Die Luftfahrtbranche steht damit vor der Herausforderung, soziale Verantwortung mit ökonomischen Zwängen auszubalancieren – ein Balanceakt, der viel Fingerspitzengefühl erfordert.

Die Entwicklung bei Lufthansa CityLine wird deshalb nicht nur die Zukunft dieses Unternehmens beeinflussen, sondern steht auch symbolisch für die sozialen Herausforderungen, vor denen viele Unternehmen der Luftfahrtbranche aktuell stehen. Es bleibt zu hoffen, dass die Führungsebene ihre Verantwortung erkennt und zügig zu konstruktiven Tarifverhandlungen bereit ist, damit diese konfliktreiche Phase schnell und sozial verträglich beendet werden kann.

Forderungen für einen Tarifvertrag – Sozialplan für die Kabinenmitarbeitenden der CLH

  1. 1. Kündigungsfristen für betriebsbedingte Kündigungen
  • bis 2 Jahre Beschäftigungsdauer: 6 Monate zum Quartalsende
  • mehr als 2 und bis 5 Jahre Beschäftigungsdauer: 9 Monate zum Quartalsende
  • mehr als 5 und bis 10 Jahre Beschäftigungsdauer: 12 Monate zum Quartalsende
  • mehr als 10 Jahren Beschäftigungsdauer: 18 Monate zum Quartalsende
  1. 2. Abfindungen:
  2. Tarifvertraglicher Abfindungsanspruch bei betriebsbedingten Kündigungen: 15.000 € Sockelbetrag für jeden Beschäftigten plus 3-facher Wert eines Bruttomonatsgehalts pro Beschäftigungsjahr (Grundgehalt, – und etwaige LFA-Zulage nach aktuellem Arbeitszeitquotient, es sei denn dieser ist niedriger als der Durchschnitt der letzten 36 Monate; dann ist letzterer maßgeblich; Elternzeiten oder Teilzeiten aus der Elternzeit werden immer mit em fiktiven Vollzeitgehalt berücksichtigt).
  1. 3. Ansprüche im Falle eines Wechsels in einen anderen Flugbetrieb während des laufenden Arbeitsverhältnisses (vor Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen):

3.1. Freistellung:
Während des laufenden Arbeitsverhältnisses besteht Anspruch auf Freistellung für einen Wechsel in einen anderen Flugbetrieb für den Zeitraum der Schulungsphase sowie für weitere 3 Jahre nach Beendigung der Schulung, wobei in diesem Zeitraum die Möglichkeit besteht, mit einer Ankündigungsfrist von 2 Monaten zur CLH zurückzukehren, solange noch keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen wurden.

3.2. Aufwendungsersatz:
Sofern infolge eines Wechsels in einen anderen Flugbetrieb des Konzerns Schulungen erforderlich werden, übernimmt CLH die Kosten für eine Hotelunterbringung am Schulungsort während der Dauer der entsprechenden Schulungsmaßnahme sowie jeweils einmalig pro Schulungswoche die Kosten für An- und Abreise.

3.3. Gehaltsaufstockung:
Im Falle eines Wechsels in einen anderen Flugbetrieb des Konzerns (hierzu zählen alle Gesellschaften in , an denen die DLH Anteile in Höhe von über 50% hält) wird während der Schulungsphase sowie für weitere drei Jahre nach Beendigung der Schulung die Vergütung von der CLH bis zum aktuellen Bruttomonatsgehalt (Grundgehalt, Flug- und etwaige LFA-Zulage nach aktuellem Arbeitszeitquotient, es sei denn dieser ist niedriger als der Durchschnitt der letzten 36 Monate; dann ist letzterer maßgeblich; Elternzeiten oder Teilzeiten aus der Elternzeit werden immer mit dem fiktiven Vollzeitgehalt berücksichtigt) aufgestockt.

3.4. Übernahme von Umzugskosten:
Im Falle eines Wechsels an eine andere Station als dem aktuellen Homebase-Standort werden im Rahmen der Freistellung nach Ziffer 3.1 die Umzugskosten für den gesamten Haushalt vollständig übernommen, mindestens werden pauschal € 7.000 gezahlt.

3.5. Zahlung einer Mobilitätsprämie (alternativ zu einer Abfindung) bei endgültigem Arbeitgeberwechsel mit Änderung der Station (durch Zeitablauf oder Verzicht auf das Rückkehrrecht nach 3.1.):
Zur Abmilderung der Folgen eines Wechsels des Stationierungsorts erhält der Mitarbeitende (unabhängig vom Beschäftigungsgrad) eine Pauschale in Höhe von € 50.000

  1. 4. Freistellungen und Vergütungsfortzahlung für Arbeitsplatzsuche / Vorstellungsgespräche:
  2. Mitarbeitende sind für die Suche eines neuen Arbeitsplatzes sowie für die Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen von der Erbringung ihrer Arbeitsleistung freizustellen. Eine Freistellung von bis zu 2 Arbeitstagen erfolgt dabei unter Fortzahlung der Vergütung.
  3. Reichen diese 2 Tage nachweislich nicht aus, so erfolgt die Freistellung einen dritten Tag zu gleichen Bedingungen. Die Freistellung kann jederzeit in Textform beantragt werden.

Geltungsbereich und Laufzeit:
Der Tarifvertrag Sozialplan soll für alle Mitarbeitenden mit Arbeitsverträgen für die gelten, die sich nicht bereits auf Grundlage von ausgelaufenen Regelungen zur Altersteilzeit für eine solche oder die dort ebenfalls geregelte Abfindung für rentennahe entschieden haben und demnach unter die dortigen Regelungen fallen. Die Laufzeit des Tarifvertrags Sozialplan soll rückwirkend zum 01.01.2026 beginnen und mit einer Frist von 3 Monaten erstmals zum 31.12.2029 kündbar sein.

UFO-STREIKFIBEL 2026 LUFTHANSA CITYLINE

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Christian Lechner
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