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Der Vorstand der AG sieht in den vorgeschlagenen Anpassungen der Umweltverträglichkeitsprüfung einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Entbürokratisierung und kürzere Verfahrensdauern nützen vor allem auch der Umwelt. Das heute im Ministerrat beschlossene Paket zur Verwaltungsreform des Umweltministeriums werde vom Management der AG ausdrücklich begrüßt. Die Deregulierungsmaßnahmen enthalten unter anderem auch eine Novellierung des UVP-Gesetzes.

Die durch die Neufassung erreichte Entbürokratisierung bringt die Chance überlange Verfahrensdauern bei Infrastrukturprojekten zu reduzieren. Das ist ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung und dient nicht zuletzt dem Umweltschutz. Extrem ausgedehnte Verfahrensdauern haben auch wichtige Investitionen in emissionssenkende Maßnahmen unsinnig verzögert. Die vorgeschlagene Novelle sichert auch Beschäftigung und reduziert die mit den Verfahren verbundenen Kosten. Auf das UVP-Verfahren zum Bau einer dritten Piste am Flughafen Wien hat die jetzige Novelle keinen Einfluss, da sie nur auf neu eingereichte Projekte Anwendung findet.

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fhb
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