Flugbeschränkungen und Funkpflicht am Tag der Deutschen Einheit

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Für die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Frankfurt und Königstein hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für das Wochenende vom 02. bis 04. Oktober 2015 zwei Gebiete mit Flugbeschränkungen und ein Gebiet mit Funkkommunikationspflicht eingerichtet. Im Flugbeschränkungsgebiet Frankfurt, welches das komplette Stadtgebiet umfasst, sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) untersagt. Ausgenommen hiervon sind Flüge der Polizei, Bundespolizei und anderer Einsatzkräfte. Die gleichen Regeln gelten für das Beschränkungsgebiet Königstein. Beide Gebiete reichen bis zu einer Höhe von 10.000 Fuß, rund 3.000 Meter.

In einem Bereich von 10 nautischen Meilen (18 Kilometern) rund um Frankfurt gilt die Funkkommunikationspflicht, also die unbedingte Erreichbarkeit über Sprechfunk, für alle Luftfahrer. Ein- und Ausflug in diese Zone müssen der Flugsicherung über Funk gemeldet werden.

Mit geänderten Flugrouten rechnen

Abflüge des Frankfurter Flughafens werden während des Wochenendes bei Ostbetrieb über eine Abflugstrecke geführt, die östlich an Frankfurt und Offenbach vorbei führt. Daher ist dort mit ungewöhnlichen Flugbewegungen zu rechnen.

Flugbeschränkungsgebiete werden zur Vorbeugung und zur Gefahrenabwehr eingerichtet, es gibt dauerhafte Gebiete (beispielsweise über Atomkraftwerken oder auch dem Regierungsviertel Berlin) und solche mit zeitlicher Beschränkung. Informationen zur Lage und Ausrichtung, eine Kartendarstellung der Beschränkungsgebiete sowie weitere Informationen sind bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH zu finden.

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