Fluglärm in Hamburg: Senat im Sinne der Bürger?

Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten

Am morgigen Mittwoch sollen in der Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft die jährlichen Berichte von Senat und Fluglärmschutzbeauftragte (Drs. 21/10688) zur Entwicklung der Fluglärmsituation und zur Umsetzung des 16-Punkte-Plans zur Reduzierung der luftverkehrsbedingten Belastungen durch den Betrieb des innerstädtischen Verkehrsflughafens “Helmut Schmidt” vorgelegt werden. Die Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW) haben mit einer umfassenden Stellungnahme auf die Berichte von Senat und Fluglärmschutzbeauftragte reagiert.

Die BAW weist eindringlich darauf dabei hin, dass die Hamburgische Bürgerschaft einvernehmlich dem regierenden Senat im April 2014 mittels des 10-Punkte-Plan (Drs. 20/11593) und mit inhaltlicher Ergänzung und Präzisierung im Januar 2015 durch den 16-Punkte-Plan (Drs. 20/14334) klare Bewertungsmaßstäbe zur Belastungsreduzierung aufgegeben hat. Dies, um dafür Sorge zu tragen, dass eine sehr strenge Einhaltung der Betriebszeiten sichergestellt wird und dass gegenüber den Fluggesellschaften auf eine weitere Reduzierung der Verspätungen und Ausnahmen hingewirkt wird. Das Fluglärmschutzbeauftragtengesetz vom Juli 2016 gehört zu den Errungenschaften. Hierin ist festgehalten, dass der Fluglärm zu bekämpfen ist.

Fluglärm: Problemverkennung im Senat

Trotz Zusagen an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in den An- und Abflugschneisen, dass etwas getan wird, um die unhaltbaren luftverkehrsbedingten Belastungen zu verringern, steigen die relevanten Belastungskennzahlen seit 2014 immer weiter an. Hierüber soll die Bürgerschaft mittels der Jahresberichte informiert werden. Aber laut BAW erwiesen sich Senat und Lärmschutzbeauftragte als Teil des Problems:

Beim Lesen der Drucksache werde deutlich, dass der regierende Hamburger Senat das Fluglärmproblem weiterhin möglichst zu bagatellisieren versuche. Der Senatsbericht offenbare den Stillstand und teilweise sogar Rückschritt beim aktiven Fluglärmschutz.

Bereits heute sei klar, dass das laufende Jahr 2017 das lauteste Fluglärmjahr seit der Jahrtausendwende werden wird. Die Anzahl an nächtlich verspäteten Starts und Landungen außerhalb der offiziellen Betriebszeit erreiche sich auf einem absolutem Höchststand, so die BAW. Obwohl das den Verantwortungsträgern in den Fachverwaltungen und im Senat bekannt sei, finde es jedoch mit keiner Silbe in den Berichten des Senats und ihrer Fluglärmschutzbeauftragten Erwähnung”, fasst Mosel die berechtigte Kritik an der Drucksache zusammen.

Nachtruhe ist einzuhalten

Die BAW appelliert an die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft, den Bericht des Senats und der Fluglärmschutzbeauftragten nicht bloß zur Kenntnis zu nehmen, sondern eindeutig festzuhalten, dass die Umsetzung der Bürgerschaftlichen Ersuchen (10-Punkte-Plan und 16-Punkte-Plan) bisher mangelhaft bis ungenügend ist. Der Senat und die Fluglärmschutzbeauftragte sind aufzufordern, endlich wirksame Maßnahmen zur Belastungsreduzierung umzusetzen. Hierzu zählt insbesondere die deutliche Reduzierung der nächtlichen Linien- und Touristikflüge in der Zeit der gesetzlichen Nachtruhe zwischen 22:00 und 06:00 Uhr.

Die Bürgerinitiative stellt angesichts dessen, dass über die Anzahl und Herkunft der Beschwerden genauestens Buch geführt werde während die gravierende Entwicklung der wesentlichen Belastungskennzahlen in der vorgelegten Drucksache dagegen nur unzureichend Erwähnung fänden, die Frage, ob für den Senat und die Fluglärmschutzbeauftragte garnicht der Fluglärm das Problem darstelle, sondern die Bürgerinnen und Bürger, die sich zu Recht über die bestehenden Missstände beschweren.

- Anzeige -