Termin für Fertigstellung des BER-Hauptterminals noch 2017

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Die noch offenen Bauarbeiten sowie die Erstellung der sich anschließenden baurechtlich und betrieblichen Dokumentationen gehen laut BER in die Schlussphase. In Abstimmung mit den wesentlichen Vertragspartnern auf Basis der noch notwendigen Planungen und somit verbliebenen Restarbeiten hat die Betreibergesellschaft des neuen Flughafens Berlin Brandenburg jetzt einen in den wesentlichen Grundlagen abgestimmten Terminplan zur verbindlichen Baufertigstellung des Hauptterminals festgelegt. Dieser Terminplan beinhaltet die noch notwendigen Arbeiten und die anschließenden Sachverständigenprüfungen. Diese sind eine Voraussetzung für den formellen Beginn der am BER baurechtlich geforderten Wirk- und Prinzipprüfung.

Der Terminplan sieht eine Fertigstellung dieser Arbeiten und Leistungen bis Ende August 2018 vor. An diese Arbeiten schließen sich intensive Tests der abschließenden behördlichen Wirk- und Prinzipprüfung, Verbundtests für betriebliche Prozesse sowie die ORAT-Inbetriebnahme (“Operational Readiness and Airport Transfer”) an.

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, der Vorsitzende der Geschäftsführung, unterstreicht, dass die entscheidende Phase bis zur abschließenden baulichen Fertigstellung und der technischen Inbetriebnahme des neuen Flughafens von großem öffentlichen Interesse ist und die Schritte bis zur endgültigen Fertigstellung deshalb nachvollziehbar dargestellt werden müssen. Die FBB werde demnach noch in diesem Jahr den Eröffnungstermin für den BER nennen. Dafür müssten aber die Eingangsparameter valide sein und alle im Projekt beteiligten Dienstleister den Terminplan wie verabredet einhalten. Dieser Terminplan bis zum Beginn der formellen baurechtlich geforderten Wirk- und Prinzipprüfung ist somit für alle Projektbeteiligten und Baufirmen verbindlich.

Zur unabhängigen Bewertung und Kontrolle des Baufortschritts hat die FBB im März 2017 eine Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung der Terminplanung BER eingeführt, mit der nicht nur die Plausibilität der Einzelpläne, sondern auch ihr Zusammenwirken überwacht und gesteuert werden soll.

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