Flughafen Wien überrascht: IFM GIF will Anteil erhöhen

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Die Flughafen Wien AG hat heute überraschend von einer öffentlichen Angebotslegung für eine Anteilsaufstockung um weitere zehn Prozent am Grundkapital der Flughafen Wien AG auf bis zu 39,9 Prozent durch IFM Global Infrastructure Fund erfahren. IFM Global Infrastructure Fund (“IFM GIF”) beabsichtigt, ein freiwilliges öffentliches Angebot gemäß §§ 4 ff Übernahmegesetz für bis zu 10,0 Prozent des Grundkapitals an der Flughafen Wien AG, (ISIN AT0000911805) abzugeben, um ihre Minderheitsbeteiligung auf bis zu 39,9 Prozent aufzustocken. Das öffentliche Angebot soll dabei von Airports Group Europe S.à r.l. (“Airports Group Europe”), einer indirekten Tochtergesellschaft von IFM GIF, abgegeben werden. Airports Group Europe hat im Jahr 2014 im Wege eines freiwilligen öffentlichen Angebots gemäß §§ 4 ff Übernahmegesetz eine Minderheitsbeteiligung in Höhe von 29,9 Prozent an der Flughafen Wien AG erworben.

Der Großteil der Investoren von IFM GIF sind institutionelle Pensionsfonds, die im Namen von Millionen von Arbeitnehmern Erspartes veranlagen. Die Investoren von IFM GIF stammen aus verschiedensten Rechtsordnungen, einschließlich Australien, dem Vereinigten Königreich, Kontinentaleuropa, den Vereinigten Staaten und Kanada. IFM GIF wird von IFM Investors Pty Limited (“IFM Investors”) beraten.

Der Preis pro Aktie wird EUR 100 (Euro einhundert) betragen; dies entspricht einem Aufschlag von 20,9 Prozent gegenüber dem Schlusskurs vom Freitag, den 11. März 2016, und einem Aufschlag von 24,2 Prozent gegenüber dem nach Handelsvolumen gewichteten Durchschnittskurs für den letzten Monat (VWAP). Nach Kenntnis der Airports Group Europe halten das Land Niederösterreich und die Stadt Wien als Syndikatspartner zusammen 40,0 Prozent des Grundkapitals an der Flughafen Wien AG. Daher ist Airports Group Europe sowie jeder andere Rechtsträger von der Abgabe eines Pflichtangebotes gemäß § 22 Übernahmegesetz entbunden, solange dieser nicht über mehr Stimmrechte als die Syndikatspartner verfügt (§ 24 Übernahmegesetz), dies auch dann, wenn die Kontrollschwelle von 30,0 Prozent überschritten wird. Das Angebot würde entsprechend dem Übernahmegesetz veröffentlicht werden, sofern die Veröffentlichung des Angebots nicht durch die Übernahmekommission untersagt wird. Das Angebot wird auch in den Vereinigten Staaten angenommen werden können. Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot von Aktien, noch eine Aufforderung oder Einladung dar, Aktien an der Flughafen Wien AG anzubieten. Nomura ist die Finanzberaterin und Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH die österreichische Rechtsberaterin der Airports Group Europe.

“Wir sind über diesen Schritt von IFM überrascht”, so Flughafen Wien Vorstand Günther Ofner, “und können ihn derzeit nicht kommentieren, da uns das Übernahmegesetz die Verpflichtung auferlegt, nach Vorliegen des konkreten Angebots eine detaillierte schriftliche Stellungnahme dahingehend abzugeben, ob wir die Annahme des Angebots empfehlen oder nicht.”

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