Flughafen Wien: Hauptversammlung zu Aktienkauf durch Vorstand

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Die AG teilt mit, dass sie nun über einen Antrag zur Ergänzung der Tagesordnungspunkte der kommenden Hauptversammlung am 31.05.2016 informiert wurde. Die Aktionäre Stadt (Wien Holding GmbH) und das Land Niederösterreich (NÖ-Landesbeteiligungsholding GmbH) haben dazu einen Beschlussantrag übermittelt. Darin geht es um die Ermächtigung des Vorstandes zum Anteilserwerb von Aktien innerhalb einer bestimmten Ober- und Untergrenze des Aktienkurses. Ziel ist eine verbesserte Liquidität und Börsennotierung.

Folgender genauer Beschlussantrag wurde übermittelt: „Der Vorstand wird gem. § 65 Abs 1 Z 8, sowie Abs 1a und Abs 1b AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft, auch unter wiederholter Ausnutzung der 10 Prozent-Grenze, zu erwerben und zu veräußern. Der Erwerb und die Veräußerung können nach Wahl des Vorstandes über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot erfolgen. Der Gegenwert je Stückaktie darf die Untergrenze in Höhe von EUR 85 nicht unterschreiten und die Obergrenze von EUR 120 nicht überschreiten.“

Der Beschlussantrag wurde folgendermaßen begründet: „Der Vorstand der Wien AG ist derzeit nicht ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben oder zu veräußern. Durch Einführung dieser Erwerbs- und Veräußerungsermächtigung soll die zukünftige Liquidität und Börsenotierung der Aktie bekräftigt und sichergestellt werden.“

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