Deutsche Airlines begrüßen Entgeltvorschlag des Flughafens Zürich

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Flughafenentgelte sind derzeit stark diskutiert. Zwar erlebt die Luftverkehrswirtschaft wieder steigende Passagierzahlen, dennoch wirtschaften die Airlines oft am Limit und unter starkem Wettbewerbsdruck. Daher wurden Rufe nach einer Senkung der Entgelte, die diese an den Flughäfen entrichten müssen, laut. Der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) begrüßt nun die Ankündigung des Flughafens Zürich, bei der zuständigen Entgelt-Genehmigungsbehörde selbst einen Vorschlag zur Absenkung der Flughafenentgelte einzureichen.

Der Ankündigung des Flughafens zufolge sollen die Flughafenentgelte für die nächsten vier Jahre um jährlich 40 Millionen Franken abgesenkt werden und somit ein wichtiger Beitrag für wettbewerbsfähige Standortkosten geschaffen werden. BDF-Geschäftsführer Michael Engel: “Das ist ein gutes Signal und ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts und seiner Kunden, zu denen auch BDF-Fluggesellschaften gehören. Solche Signale würden wir uns auch von den deutschen Flughäfen wünschen.”

Der Vorschlag des Flughafens folgt einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts der Schweiz vom 25. Juni 2015, in dem das Gericht einen Teil der Beschwerden von Swiss und weiteren Airlines gegen eine frühere Entgeltgenehmigung gutgeheißen hatte und die Entgeltordnung zur Neubeurteilung an die Entgelt-Genehmigungsbehörde der Schweiz, dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), zurückverwiesen hatte. Der nun vom Flughafen Zürich angekündigte neue Gebührenvorschlag bedarf zur Rechtskraft noch einer entsprechenden Verfügung des BAZL.

Gesetzliche Grundlage für die Genehmigung von Flughafenentgelten ist in der Schweiz die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV), mit der die Schweiz im Wesentlichen den Vorgaben der Europäischen Flughafen-Entgelt-Richtlinie 2009/12/EG folgt und in nationales Recht umgesetzt hat. Anders als in Deutschland, wo die einzelnen Landesluftfahrtbehörden der Bundesländer für Entgeltgenehmigungen zuständig sind, hat die Schweiz hierfür das BAZL als zentrale und unabhängige Genehmigungsbehörde bestimmt.

Die Airline-Verbände BDF, BARIG und IATA und deren Mitglieder hatten in den letzten Wochen ebenfalls Entgeltabsenkungen am Flughafen Frankfurt und an den Berliner Flughäfen gefordert, da nach Ansicht der Airlines die Erlöse aus Flughafenentgelten bereits heute die Kosten an diesen Flughäfen übersteigen. Die Entgeltanträge der Fraport AG und der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH werden derzeit durch die Genehmigungsbehörden in Wiesbaden, Berlin und Potsdam geprüft.

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