Deutsche begrüßen professionellen Einstz von Drohnen

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Die Menschen in Deutschland sehen großes Potenzial in der Nutzung von Drohnen im zivilen Bereich. Dies ist ein Ergebnis aus einer repräsentativen Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag des neuen Verbands Unbemannte Luftfahrt durchgeführt hat. Bei Hilfseinsätzen im Katastrophenfall (89 Prozent), bei der Inspektion technischer Anlagen (80 Prozent) und in der Landwirtschaft (63 Prozent) ist die Zustimmung der Bevölkerung für eine Drohnennutzung beispielsweise besonders hoch. Unterstützt wird auch der polizeiliche Einsatz von Drohnen zur Beobachtung der Sicherheit im öffentlichen Raum (59 Prozent). Aber nur 28 Prozent der Befragten befürworten die Nutzung von Drohnen als Spielzeug.

Neben den Chancen, die die Zukunftstechnologie Drohne bietet, sehen die Bürger durchaus auch Risiken. Die größte Sorge verbinden die Menschen offenbar mit der Störung der Privatsphäre, denn 84 Prozent halten es für wahrscheinlich, dass durch Drohnen in diesem Bereich Probleme entstehen. 78 Prozent fürchten den Missbrauch für kriminelle Taten wie etwa Schmuggel. Ein großer Teil der Befragten (74 Prozent) sieht in unbemannten Fluggeräten auch ein Gefährdungspotenzial für den Luftverkehr.

Kennzeichnung für Drohnen und Registrierung

Die Bürger wünschen sich klare Regeln für die Drohnennutzung. Die Mehrzahl der Befragten ist für verpflichtende Informationen durch Verkäufer (90 Prozent) und für eine eindeutige Kennzeichnung und Registrierung der Drohnen und ihrer Nutzer (88 Prozent). Eine Versicherungspflicht für Drohnennutzer erachten 86 Prozent der Befragten als sinnvoll.

Vor diesem Hintergrund sehen die Geschäftsführer des Verbands Unbemannte Luftfahrt, Matthias von Randow und Volker Thum, Handlungsbedarf auf Seiten des Gesetzgebers. Die deutsche Drohnenverordnung sei ein erster wichtiger Schritt. Doch die Sicherheitsstandards in der unbemannten Luftfahrt müssten weiterentwickelt werden. So müsste man im Gefährdungsfall nachverfolgen können, wer die Drohne gesteuert hat.

Es brauche daher dringend eine gesetzliche Registrierungspflicht. Hilfreich wäre auch ein ‚Beipackzettel‘, der über geltende Regelungen und mögliche Risiken des Drohnenbetriebs aufklärt. Denn nur wenn Drohnen ohne Gefährdung für den gesamten Luftverkehr in den Luftraum integriert werden, werde sich das große Potenzial der zivilen Nutzung von Drohnen ausschöpfen lassen, so der Verband.

Die gesamte Industrie steht für ‚safety first‘, und dies gilt folgich auch für die Luftfahrt. Folglich auch für die unbemannte Lufthfahrt. Für die deutschen Hersteller von kommerziell genutzten Drohnen sind klare und eindeutige Verhaltensregeln im Luftraum sowie die Einhaltung von Sicherheitsstandards unabdingbar. Es kam bereits zu Zusammenstößen mit Airlinern und Behinderungen etwa von Einsatzluftfahrzeugen der Polizei oder von Rettungsfliegern.

Fliegen ohne Pilot? Nein danke

In einem zweiten Themenkomplex hat YouGov nach der Akzeptanz autonomer Mobilität gefragt. Im Bahnverkehr befürworten 36 Prozent der Befragten die Fortschritte in diesem Bereich. Im Bereich der Luftfahrt ist die Skepsis größer: Nur 15 Prozent sprechen sich für autonomes Fliegen ohne Piloten im Cockpit aus; immerhin 26 Prozent können sich autonom gesteuerte Frachtflugzeuge vorstellen, was prinzipiell auch schon möglich ist.

Der Verband Unbemannte Luftfahrt ist eine gemeinsame Initiative des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) und des Bundesverbands der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI). Er setzt sich für die nachhaltige und vor allem sichere Erschließung des Marktes für unbemannte Luftfahrtsysteme ein. Eine zentrale Aufgabe des Verbands ist es, neben den Chancen durch den flächendeckenden Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen auch die damit verbundenen Herausforderungen zu lösen.

Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2020 Personen zwischen dem 24.10.2017 und 26.10.2017 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sollen repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren sein.

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