Fluglärmbelastung am Flughafen Zürich genauer erfassen

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Die AG (FZAG) hatte 2016 für das Vorjahr erstmals in einem Bericht an das Bundesamt für Zivilluftfahrt die Fluglärmbelastung nach den Vorgaben der Lärmschutzverordnung erstellt. Im Jahr 2015 wurde die zulässige Lärmbelastung am Tag weitgehend eingehalten. In der Nacht wurden aber teils massive Überschreitungen festgestellt. Für den nächsten Bericht über das Jahr 2016 muss die FZAG konkrete Maßnahmen prüfen, mit denen die Situation verbessert werden soll. Der Sachplan Infrastruktur der (SIL) verpflichtet die AG (FZAG), dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) jährlich einen Bericht über die Einhaltung der zulässigen Fluglärmbelastung einzureichen.

Im Januar 2015 hatte das BAZL die zulässige Lärmbelastung für den verbindlich festgelegt, die FZAG reichte dem BAZL Ende September 2016 den ersten solchen Monitoring-Bericht ein. Der Bericht bezieht sich auf das Betriebsjahr 2015 und zeigt, dass die zulässige Lärmbelastung am Tag mit wenigen wetterbedingten Ausnahmen eingehalten wurde. Hingegen führt der Betrieb in der ersten und zweiten Nachtstunde (von 22:00 bis 24:00 Uhr) zu teilweise erheblichen Überschreitungen der zulässigen Lärmbelastung. Der Bericht steht in keinem Zusammenhang mit dem parallel laufenden Verfahren für die zweite Etappe der Anpassung des SIL-Objektblattes (SIL 2).

Das BAZL hat zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt BAFU den Monitoring-Bericht geprüft und die Kantone Aargau, Schaffhausen und angehört. Diese drei Kantone sind von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte direkt betroffen. Gestützt auf die Stellungnahmen der Kantone verlangen BAFU und BAZL zusätzliche Abklärungen und Nachweise, die im nächsten Bericht enthalten sein sollen. Dieser Monitoring-Bericht über das Jahr 2016 wird per Ende September erwartet.

Weitere Aufschlüsselung gefordert

Dafür sollen zusätzliche Nachweise zur Verspätungssituation im gesamten Tages- und Nachtbetrieb sowie zu deren Ursachen erstellt werden. Verlangt werden auch Erklärungen zu einem Maßnahmenprogramm, mit dem der zusammen mit der Skyguide und der Fluggesellschaft die Verspätungen reduzieren will. Weitere mögliche Maßnahmen sind im Bereich der Fluglärmgebühren und hinsichtlich Erneuerung der Flugzeugflotten zu prüfen.

Der Flughafen soll sich auch zur Möglichkeit äußern, am Abend weniger Slots (Zeitfenster für Landungen und Starts) zur Verfügung zu stellen. Die Unterlagen des Flughafens und der Beurteilungsbericht des BAZL sind auf der Webseite des BAZL einsehbar.

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