BAW: Politik verfehlt Wirklichkeit bei Luft und Lärm

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Mit einem Appell an die Hamburger Politik und Verwaltung erinnert die BAW Bürgerinitiative für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein an die Verantwortung für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen der Hamburgischen Bürgerschaft zur Reduzierung der Belastungen aus dem Betrieb des innerstädtischen Flughafens in Hamburg Fuhlsbüttel. Seit der Beschlussfassung des sogenannten 10-Punkte-Plan 2014, den sogenannten 16-Punkte-Plan folgend 2015 und den Bekundungen im Koalitionsvertrag des aktuellen Hamburger Senats, habe sich bei den Belastungen der Bevölkerung durch Fluglärm und Luftschadstoffe aus dem Luftverkehr laut BAW keine Verbesserung ergeben. Die Anzahl der Regelverstöße steigt dagegen kontinuierlich und bei der Zahl der nächtlichen Verspätungen bei Starts und Landungen würden Monat für Monat neue Negativrekorde erreicht.

Die Entwicklung der gesamten Belastungssituation durch Flughafen in Fuhlsbüttel stehe gänzlich im Widerspruch zu den politischen Absichtsbekundungen. Von Januar bis Juli 2017 hätten mit 431 Landungen von Linien- und Touristikfliegern nach 23:00 Uhr bereits mehr Regelverstöße festgestellt werden müssen als im gesamten Jahr 2013. Im gesamten ersten Halbjahr 2017 sei dabei nur in zwei Nächten nicht gegen die Bahnbenutzungsregeln verstoßen worden. Der Fluglärm habe in den vergangenen Jahren zwischen 06:00 und 22:00 Uhr um 22 Prozent zugenommen und der besonders belastende Nachtlärm ab 22:00 Uhr sei sogar um 42 Prozent angestiegen, erläutert Martin Mosel, Sprecher der BAW Bürgerinitiative für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein.

Wenn die Schutzregeln derart penetrant missachtet werden, bedürfe es eines strikten Verbotes, fordert die BAW. Die Einführung und Umsetzung eines echten Nachtflugverbotes, werktags von 22:00 bis 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 22:00 bis 08:00 Uhr sei ein wirksamer wie verhältnismäßiger Schutz der Bevölkerung vor vermeidbarem und unzumutbarem Fluglärm, im Gegensatz zur jetzigen lockeren Beschränkung.

Die Hamburger Umweltbehörde habe zudem sicherzustellen, dass aufgrund der unzureichenden Luftqualität im Stadtgebiet Minderungsmaßnahmen gegen alle Emittenten zu richten sind. Mit behördlichem Segen steige aber gesundheitsschädliches NOx innerhalb von drei Jahren um fast 20 Prozent an. Bis zum Jahr 2025 käme es zudem mit Billigung der Umweltbehörde sogar zu einem Anstieg des luftverkehrsbezogenen NOx-Ausstosses gegenüber dem Jahr 2014 von 56 Prozent geben, rechnet Mosel vor.

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