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Ein Windkraftbetreiber hatte die Errichtung von vier Windkraftanlagen geplant. Wegen der möglichen Störung einer ca. 1,5 Kilometer entfernt liegenden Navigationseinrichtung der hatte das Bundesaufsichtsamt für (BAF) auf der Grundlage einer gutachtlichen Stellungnahme der DFS gegen die Errichtung der Windkraftanlagen entschieden. Es geht dabei um die Störung von Navigationsanlagen der Flugsicherung durch Windkraftanlagen. Das Bundesverwaltungsgericht in (BVerwG) hat gestern 2016 die Revision des Windkraftbetreibers zurückgewiesen. Damit ist nun erstmalig ein höchstrichterliches Urteil in der Sache zu Gunsten der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) ergangen.

Daraufhin lehnte die Genehmigungsbehörde den Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur Errichtung der Windkraftanlagen ab. Der Betreiber der Windkraftanlagen hatte dagegen geklagt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hatte im Jahr 2014 keinen Anlass gesehen, die Methode zu beanstanden, mit der von der DFS ermittelt wird, ob und ggfs. in welchem Ausmaß die Navigationsfunktion durch geplante Bauwerke gestört werde. Es hatte auch keine sonstigen Rechtsfehler festgestellt und die Klage abgewiesen. Dieses Urteil des OVG hat das BVerwG jetzt in vollem Umfang bestätigt.

fhb
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