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Nach­dem sich die EU-Innenminister bereits in ihrer letz­ten Sit­zung gegen ü­stürzte Maß­nah­men und reflex­ar­ti­gen Aktio­nis­mus aus­ge­spro­chen haben, hat der Exper­ten­aus­schuss ­si­cher­heit (AVSEC) der EU-Kommission die Ergeb­nisse sei­ner Sit­zung in Ams­ter­dam bekannt gege­ben. Der Exper­ten­aus­schuss Luft­si­cher­heit der EU-Kommission hat sich u.a. gegen eine Kon­trolle der Rei­sen­den vor den Ter­mi­nals aus­ge­spro­chen. Eben­falls spra­chen sich die Luft­si­cher­heits­ex­per­ten für eine Vor-Ort-Prüfung der Bedro­hungs­lage und für lokal ange­passte Maß­nah­men aus. Wei­ter­hin erging die Auf­for­de­rung durch intel­li­gente, neue Maß­nah­men, die bestehende Sicher­heits­ar­chi­tek­tur zu ergän­zen. Der Exper­ten­aus­schuss Luft­si­cher­heit der EU-Kommission betont aus­drück­lich, dass die heu­ti­gen Sicher­heits­stan­dards aus­rei­chend seien.

EU-Verkehrskommissarin Vio­leta Bulc sprach sich bereits in der letzte Woche für offene Trans­port­sys­teme und eine ver­hält­nis­mä­ßige und risi­ko­ba­sierte Reak­tion auf die Anschläge aus. Der deut­sche ­ha­fen­ver­band ADV begrüßt die neuen Vor­schläge aus Brüs­sel. „Die Anschläge in Brüs­sel erfor­dern ein abge­stimm­tes und glaub­wür­di­ges Han­deln von Sicher­heits­be­hör­den, Poli­zei­kräf­ten und Flug­ha­fen­be­trei­ auf EU- und natio­na­ler Ebene. Die wohl­über­legte Reak­tion der EU-Kommission ist gleich­zei­tig pra­xis­taug­lich, zeit­nah umsetz­bar und führt zu einer ver­bes­ser­ten Sicher­heits­lage“, erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel. Im Ein­klang mit dem Exper­ten­aus­schuss Luft­si­cher­heit wollen die deut­schen Flug­hä­fen intel­li­gente Luft­si­cher­heits­maß­nah­men. Dies seien etwa Trusted-Traveller-Konzepte und eine gezielte Beob­ach­tung von Rei­sen­den hin­sicht­lich Ver­hal­tens­auf­fäl­lig­kei­ten, erläuterte Ralph Bei­sel.

Der Flug­ha­fen­ver­band ADV spricht sich dafür aus, dass Pas­sa­gie­ren, die sich einer Sicher­heits­über­prü­fung unter­zie­hen, eine beschleu­nigte Kon­trolle (Fast Lane) ermög­licht wird. Wei­ter­hin sol­len Ver­hal­tens­auf­fäl­lig­kei­ten von Rei­sen­den durch geschulte Luft­si­cher­heits­kräfte erfasst wer­den. Ver­däch­tige Per­so­nen mit auf­fäl­li­gen Lauf­we­gen oder ner­vö­sen Reak­tio­nen kom­men durch diese Beob­ach­tun­gen wirk­sam in den Zugriff. „Ins­ge­samt trägt eine dif­fe­ren­zierte Sicher­heits­kon­trolle zu einem Mehr an Sicher­heit und gleich­zei­tig zu einer Opti­mie­rung der Abläufe für die Pas­sa­giere an den Flug­hä­fen bei“, so Bei­sel abschlie­ßend.

fhb
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