DFS Flugsicherung begegnet Angriffen der Windbranche

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“Die Blockade der Windenergie beenden – Klimaschutz ermöglichen!” Mit diesem Offenen Brief haben sich Projektierer und Betreiber von Windenergieanlagen in der Region Hannover, Peine und Hildesheim an die Öffentlichkeit gewandt. Die Deutsche Flugsicherung DFS weist die darin erhobenen Vorwürfe zurück.

Windkraftanlagen müssen bestimmte Abstände von Sendeanlagen der Flugsicherung haben. Damit kommen sie in bestimmten Flächen nicht in Betracht. Die kritisierten Drehfunkfeuer sind als Navigationsanlagen von großer Bedeutung. Sie sind daher kein Hindernis, sondern wichtig für die Sicherheit im Luftraum.

Drehfunkfeuer und Windräder: Frage der Sicherheit

“Wir blockieren nicht die Energiewende – das Gegenteil ist der Fall: Wir unterstützen den Ausbau der Windenergie, wo immer es möglich ist. Innerhalb unserer Anlagenschutzbereiche wird keine Windenergieanlage (WEA) generell von uns abgelehnt” kommentiert Prof. Klaus-Dieter Scheurle, Vorsitzender der Geschäftsführung der DFS Deutsche Flugsicherung (DFS), die Angriffe der Windbranche. “Jede Anfrage in diesen Gebieten wird im Genehmigungsverfahren von unseren Spezialisten in einer Einzelfallbetrachtung beurteilt, ob eine Baumaßnahme die Flugsicherheit beeinträchtigt und damit möglicherweise unzulässig ist.” Entscheidend dabei ist der Einfluss der Windräder auf die Zuverlässigkeit des abgestrahlten Signals der Navigationsanlage. Werden Signale durch die Windräder über ein erlaubtes Maß hinaus abgelenkt und verfälscht, sind sie ungenau und damit nicht mehr sicher nutzbar.

Nicht nachvollziehbar ist die Kritik der Windbranche, dass die Ablehnungspraxis der DFS zur generellen Verhinderung von Windenergieprojekten im 15-km-Umkreis von Drehfunk-Navigationsanlagen führt. Richtig ist: Mit dem Ausbau der Windenergie auf nunmehr knapp 30.000 Windenergieanlagen in Deutschland erhöht sich auch zunehmend die Anzahl dieser Anlagen innerhalb der Schutzbereiche von Radar- und Navigationsanlagen. Aktuell stehen insgesamt rund 2.100 Windräder in Anlagenschutzbereichen von Drehfunkfeuern der DFS, d.h. innerhalb des 15 km Radius.

In der Region Hannover ist die Anzahl der Windkraftanlagen an vielen Standorten bereits so hoch, dass die zulässigen Grenzwerte erreicht sind. Allein im Schutzbereich des für den An- und Abflug auf den Flughafen Hannover genutzten Drehfunkfeuers “Leine/ Sarstedt” stehen knapp 115 Windräder. Zum Vergleich: Im gesamten Gebiet der Schweiz stehen circa 40 Windräder. Auch wegen dieser Verdichtung muss die DFS zusätzliche WEA im Anlagenschutzbereich immer öfter ablehnen, wenn dies die vorgeschriebene Genauigkeit der Flugsicherungsanlagen gefährdet.

Drehfunk keinesfalls überholte Technik

Haltlos ist laut DFS ebenso der Vorwurf der Windenergiebranche, es handle sich bei den bodengestützten Navigationssystemen der DFS um eine veraltete Technologie. Obwohl bereits viele Flugzeuge satellitengestützt navigieren, werden die bodengestützten Navigationsanlagen weiterhin benötigt. Viele Flugzeuge navigieren heute noch auf Basis der terrestrischen Navigationsanlagen und eine Verpflichtung für die Nutzung der Satellitennavigation gibt es noch nicht. Darüber hinaus muss die DFS auf unbestimmte Zeit bodengestützte Navigationsanlagen vorhalten, um ein Ersatzsystem für den Fall eines Ausfalls des Satellitensystems (GPS) sicherzustellen. Auch in den Betriebshandbüchern von Verkehrsflugzeugen werden Drehfunkfeuer explizit als Bestandteil der Navigationsarchitektur aufgeführt. Sie seien wichtig, “um die Genauigkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Kontinuität der Flugzeugposition zu ergänzen”.

Bei der Größe der Anlagenschutzbereiche folgt die DFS den Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO. Dieser erlaubt die Größe des Anlagenschutzbereichs an die vorhandene Störbeeinflussung – z.B. durch bereits bestehenden WEA – anzupassen. Aufgrund dessen hat die DFS diesen Anlagenschutzbereich für die Mehrzahl ihrer Drehfunkfeuer auf 15 km festgelegt. Für die Begutachtung einer WEA verwendet die DFS eine mathematische Methode, deren Gültigkeit im Jahr 2016 in letzter Instanz vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt wurde.

Wachsender Flugverkehr verschärft Notwendigkeit

Die erforderliche Genauigkeit für die Signale von Radar- und Navigationsanlagen sind ebenfalls in den Standards und Empfehlungen der ICAO festgelegt. Die Genauigkeit erhält eine immer größere Bedeutung, da der Luftraum über Deutschland so voll wie nie ist. Für dieses Jahr wird mit einem Flugaufkommen von rund 3,5 Millionen ein neuer Rekord erwartet.

“Zugeständnisse für die Windenergiebranche zu Lasten der Sicherheit kommen für uns nicht in Frage. Wir haben einen gesetzlichen Auftrag, den Flugverkehr sicher durch den deutschen Luftraum zu führen. Wir müssen sicherstellen, dass Fluglotsen auf zuverlässige Radarinformationen zugreifen und Piloten bei der Navigation ihre vorgeschriebenen Flugpfade einhalten können”, fasst Prof. Klaus-Dieter Scheurle die Situation zusammen.

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