Windräder als Störer von Radar und Funkfeuer

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Wer Windräder im Umkreis von Radaranlagen und Funkfeuern aufstellen will, muss bestimmte Auflagen wie Sicherheitsabstände einhalten. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH weisen dazu auf Gefahren für die Flugsicherheit hin, die von Windkraftanlagen ausgehen können.

So bedarf der Bau einer Windkraftanlage im Radius von 15 Kilometern um Radaranlagen und sogenannten UKW-Drehfunkfeuern der Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde.

Der Direktor des BAF, Prof. Dr. Nikolaus Herrmann erläutert den Genehmigungsprozess basierend auf dafür geltende nationale und internationale Regelungen. "Wir sind keine Verhinderer der Energiewende, wie uns gelegentlich vorgeworfen wird", versicherte Herrmann, "wir sind für die Sicherheit im Luftverkehr verantwortlich und müssen mitunter unangenehme Entscheidungen treffen." So gebe es laut Herrmann Gründe dafür, warum der Bau von Windkraftanlagen gelegentlich aus Sicherheitsgründen abgelehnt oder eingeschränkt werden müsse.

Standort, Anzahl und Höhe entscheidend

DFS-Sprecher Axel Raab erklärte anhand der Funktionsweise der Navigationsanlagen, warum diese durch Windkraftanlagen gestört und zu einer potentiellen Gefahr für den Flugverkehr werden können. "Sicherheit hat bei uns höchste Priorität", stellte Raab klar, "beim Thema Sicherheit kann es keine Kompromisse geben." Die DFS erstellt im Auftrag des BAF die gutachterlichen Stellungnahmen, die zu einer Genehmigung, Ablehnung oder Einschränkung einer Windkraftanlage herangezogen werden. Wichtigste Kriterien im Genehmigungsverfahren sind der Standort, die Höhe und die Anzahl der einzelnen Windräder.

Dabei werden der Flugsicherung nur solche Bauanträge zur Begutachtung vorgelegt, die innerhalb der sogenannten Anlagenschutzbereiche um die Flugsicherungsanlagen liegen. Das BAF konnte bei diesen Anträgen in über 90 Prozent der Fälle eine Zustimmung zur Errichtung aussprechen. Häufig muss aber auch dort eine Zusage verweigert werden, wo zu bereits bestehenden Windenergieanlagen weitere hinzukommen sollen.

Informationen und Ansprechpartner

Die DFS hat eine Seite mit häufig gestellten Fragen zum Thema Windkraftanlagen und Flugsicherheit online gestellt, auch das BAF liefert Informationen zum Thema Windenergie-Anlagen und Drehfunkfeuer. Ansprechpartner bei BAF und DSF sind die Stellen der Öffentlichkeitsarbeit.

Ansprechpartnerin beim BAF:

  • Kerstin Weber, Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 06103-8043145, E-Mail: presse@baf.bund.de

Ansprechpartner bei der DFS:

  • Axel Raab, Sprecher DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Telefon: 06103-7074160, E-Mail: axel.raab@dfs.de

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) ist die nationale Aufsichtsbehörde über zivile Flugsicherungsorganisationen in Deutschland. Sie ist dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) unterstellt und hat ihren Sitz in Langen (Hessen).

Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ist ein bundeseigenes, privatrechtlich organisiertes Unternehmen mit 6.000 Mitarbeitern. Die DFS sorgt für einen sicheren und pünktlichen Flugverlauf. Die Mitarbeiter koordinieren täglich bis zu 10.000 Flugbewegungen im deutschen Luftraum. Deutschland ist damit das verkehrsreichste Land in Europa. Das Unternehmen betreibt Kontrollzentralen in Langen, Bremen, Karlsruhe und München.

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