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Der Frankfurter Flughafenbetreiber begrüßt die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), den Eilantrag aus Flörsheim abzulehnen. Die Entscheidung bestätige die Auffassung, dass der Betrieb der Landebahn Nordwest nicht eingeschränkt werden muss und der Planergänzungsbeschluss vom 10. Mai 2013 die Risiken durch wirbelschleppenbedingte Windböen sorgfältig abgewogen habe.

Man nehme die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger in Flörsheim und Raunheim ernst und habe bereits im April 2013 freiwillig das Dachinspektionsprogramm in Flörsheim und Raunheim aufgelegt, erklärte der .

werde weiterhin zügig die Anträge auf Sicherung der Dacheindeckung bearbeiten, vorbereitende Maßnahmen zur Sicherung der Dächer sind bereits angelaufen. Der enge Austausch mit den Bürgermeistern von Raunheim und Flörsheim ü das Programm zur Sicherung von Dacheindeckungen werde dabei fortgesetzt.

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fhb
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