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Mit der Spezialfinanzierung kann der Schweizer Bund mit Erträgen aus der Mineralölsteuer Maßnahmen im Bereich der unterstützen. Der Bundesrat hat heute dazu die Verordnung ü die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer für Maßnahmen im (MinLV) angepasst. Die Änderungen sind weitgehend formeller Natur und betreffen die Mehrjahresplanung der Mittelverteilung sowie Bestimmungen zum Prüfungsverfahren.

Mit den Einnahmen aus dieser Verbrauchssteuer kann der Bund Beiträge für Maßnahmen in den Bereichen Umweltschutz, technische Sicherheit und Security (zum Beispiel Personen- oder Gepäckkontrollen an Flughäfen) sprechen. Dazu stehen jährlich rund 50 Millionen Franken zur Verfügung. Seit Einführung der Spezialfinanzierung 2011 wurden rund 470 Subventionsgesuche beurteilt.

Flexiblerer Verteilschlüssel

Die Anpassungen betreffen zum einen die mehrjährige Planung der Mittelverteilung. Der bisherige Verteilschlüssel für freiwillige Maßnahmen in der Umwelt (25 Prozent), Security (25 Prozent) und Safety (50 Prozent) soll flexibler gestaltet werden. Damit können die Mittel bedarfsgerechter verwendet werden. Da dies erst mit der Teilrevision des Luftfahrtgesetzes (LFG1+) erfolgen kann, braucht es bis zu dessen Inkrafttreten eine Übergangsbestimmung. Außerdem wird mit formellen Anpassungen die Effizienz der Beurteilungsprozesse für die einzelnen Gesuche gesteigert.

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fhb
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