COVID-19 Antigen-Schnelltest am Flughafen Wien
COVID-19 Antigen-Schnelltest am Flughafen Wien (© Flughafen Wien)
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passt die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) an die neue Notmaßnahmenverordnung der österreichischen Bundesregierung an, die ab dem 25. Januar bis vorerst 3. Februar gilt. Die Verordnung regelt unter anderem das verpflichtende Tragen von FFP2 Masken ohne Ventil in Massenbeförderungsmitteln. Die Masken-Trage-Pflicht gilt damit unter anderem an Bord von Flugzeugen und auch an allen österreichischen Flughäfen.

Masken-Trage-Pflicht und COVID-19-Test

Ab 25. Januar und bis auf Weiteres müssen deshalb alle ab 14 Jahren eine FFP2 Maske ohne Ventil an Bord von Flügen tragen. Die werden aufgefordert, die hochwertigen Schutzmasken zum Eigen- und Fremdschutz selbst mitzubringen. Auch die Crew ist verpflichtet FFP2 Masken zu tragen. Höher klassifizierte Masken, wie beispielsweise FFP3 Masken ohne Ventil, können ebenfalls getragen werden. Gemäß der neuen Verordnung können zwischen 6 und 14 Jahren und Schwangere mit normalem Mund-Nasen-Schutz , Kinder unter 6 Jahren sind weiterhin von der Masken-Trage-Pflicht ausgenommen. , die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, müssen einen negativen COVID-19-Test, der beim planmäßigen Start der Reise nicht älter als 48 Stunden ist und ein ärztliches Attest auf einem Formblatt von vorlegen. Dieses kann auf der Website heruntergeladen werden.

FFP2 Maske wird zum neuen Reisebegleiter

und Gesundheitsschutz gehen Hand in Hand. Die umfassenden Schutzmaßnahmen an Bord werden vom großen Teil unserer problemlos akzeptiert und umgesetzt. Ich bin überzeugt davon, dass die FFP2 Maske schnell zum neuen Reisebegleiter werden wird“, erklärt COO Jens Ritter.

Grundsätzlich ist das Risiko, sich während einer mit dem Virus anzustecken, sehr gering. bei sowie in der gesamten Group sind mit Filtern ausgestattet, die die Kabinenluft von Verunreinigungen wie Staub, Bakterien und Viren befreien.

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