Garvens Geschäftsführer am CGN – Untersuchungen laufen

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Der Aufsichtsrat hatte sich kürzlich nach intensiver Beratung und einer mündlichen Anhörung der Geschäftsführung einstimmig darauf verständigt, in seiner Sitzung am 15.12.2017, wie bereits beschlossen, eine abschließende Bewertung der laufenden Untersuchungen vorzunehmen. Bis dahin wird der Geschäftsführung die Möglichkeit gegeben, auf der Basis eines umfassenden Sachstandsberichts Stellung zu nehmen. Michael Garvens war letzte Woche von seiner Tätigkeit als Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Köln/Bonn GmbH beurlaubt worden. Zur Wahl eines neuen Aufsichtsratsvorsitzenden wollte der Aufsichtsrat in einer Sondersitzung am 11.12.2017 zusammenkommen. Doch das Landgericht Köln hat die Beurlaubung von Michael Garvens im Wege der einstweiligen Verfügung für unwirksam erklärt. Damit nahm Michael Garvens am 28. November seine Tätigkeit als Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Köln/Bonn GmbH wieder auf.

Am heutigen Donnerstag, den 30. November, hat der Aufsichtsrat der Flughafen Köln / Bonn GmbH in einer telefonischen Aufsichtsratssitzung einstimmig entschieden, dass der Aufsichtsrat gegen die einstweilige Verfügung vom 28.11.2017, die eine Wiederbeschäftigung des Geschäftsführers Michael Garvens anordnet, keine Rechtsmittel einzulegen. Diese Entscheidung sei vor allem vor dem Hintergrund getroffen worden, dass der Aufsichtsrat Schaden vom Unternehmen abwenden wolle, der durch eine weitere öffentliche juristische Auseinandersetzung um die Geschäftsführung des Unternehmens zwangsläufig entstehen würde.

Der Aufsichtsrat betonte jedoch, dass der Verzicht auf Rechtsmittel gegen die einstweilige Verfügung keinen Einfluss auf die im Aufsichtsrat ebenfalls einstimmig beschlossene Vorgehensweise habe. Die erhobenen Vorwürfe der Verdachtsmomente der Untreue gegen Herrn Garvens sollen in den nächsten Tagen durch vom Aufsichtsrat beauftragte Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte abschließend geklärt werden. Der Aufsichtsrat will jetzt spätestens in seiner Sitzung am 15.12.2017 über die notwendigen Konsequenzen entscheiden.

Laut Aufsichtsrat war das Unternehmen auch in der Abwesenheit von Herrn Garvens durch die bestehende Vertretungs- und Unterschriftenregelung jederzeit in vollem Umfang handlungsfähig.

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