Absturz ohne Pilotensitz und Türverriegelung

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Nach Angaben des Luftfahrzeughalters hatte der Pilot am Vortag mit ihm ein Telefongespräch geführt, in dem mitgeteilt worden war, dass Reparaturarbeiten am Luftfahrzeug durchgeführt werden und der linke Sitz sowie die linke Türverriegelung ausgebaut seien.

Identifikation

  • Art des Ereignisses: Unfall
  • Datum: 07. August 2013
  • Ort: Heist
  • Luftfahrzeug: Flugzeug
  • Hersteller / Muster: Reims Aviation Cessna / Cessna F 172N
  • Personenschaden: zwei Personen tödlich verletzt
  • Sachschaden: Luftfahrzeug zerstört
  • Drittschaden: geringer Flurschaden

Ereignisse und weiterer Flugverlauf

Der Pilot und ein Fluggast fuhren morgens gemeinsam im Fahrzeug zum Flugplatz Uetersen, um mit dem Flugzeug des Piloten einen Rundflug durchzuführen.

Als Eigentümer des Luftfahrzeuges besaß der Pilot die Schlüssel für das Büro des Halters am Flugplatz und konnte so die Papiere und die Schlüssel für den Rundflug erhalten. Nach Zeugenaussagen wurde die Cessna vor dem Start betankt und beide Personen wurden hintereinander sitzend im Luftfahrzeug gesehen. Gegen 11:08 Uhr startete die Cessna vom Flugplatz Uetersen auf der Piste 09.

Nach einem Rundflug von ca. 27 Minuten meldete sich der Pilot beim Turm über Flugfunk zur Landung. Es wurde ihm die Landerichtung 09 zugewiesen. Kurz darauf ist beobachtet worden, wie das Luftfahrzeug ca. 1,5 km vom Flugplatz entfernt in ein Waldgebiet stürzte. Das Luftfahrzeug wurde zerstört und beide Insassen wurden tödlich verletzt. Die Bilder zeigen Fotos der Unfallstelle.

Angaben zu Personen

Der 80-jährige Luftfahrzeugführer war seit dem 13.06.2007 Inhaber einer Lizenz für Privatpiloten, ausgestellt nach den Richtlinien der ICAO. Die Berechtigung als verantwortlicher Pilot auf einmotorigen Landflugzeugen (SEP land) war bis 30.06.2015 gültig. Sein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 war bis 20.01.2014 gültig, verbunden mit der Auflage (VML) eine Sehhilfe zu tragen und eine entsprechende Ersatzbrille mitzuführen.

Die Ausbildung zum Luftfahrzeugführer erfolgte in der Zeit vom 31.06.2006 bis 12.06.2007. Seine Gesamtflugerfahrung betrug ca. 180 Stunden mit 238 Landungen. Die Flüge wurden von ihm fast ausschließlich auf seinem Luftfahrzeug absolviert. In den letzten 90 Tagen hatte er 14 Flüge mit einer Flugzeit von 06:51 Stunden durchgeführt.

Angaben zum Luftfahrzeug

Die Cessna F 172 N ist ein einmotoriger Hochdecker in Metallbauweise mit festem Fahrwerk und ca. zehn Meter Spannweite. Das Luftfahrzeug war mit einem Motor Lycoming O-320H2AD und einem Zweiblattpropeller ausgerüstet. Ca. 150 Liter Kraftstoff konnten in den beiden Flügeltanks mitgeführt werden. Vor Antritt des Fluges wurden ca. 86 l AVGAS getankt. Das Flugzeug war in Deutschland zum Verkehr zugelassen und hatte eine Gesamtbetriebszeit von 11.615 Stunden. Die letzte Prüfung der Lufttüchtigkeit erfolgte am 23.06.2013.

Meteorologische Informationen

Zur Startzeit herrschten nach Zeugenaussagen CAVOK-Sichtflugbedingungen ohne Besonderheiten. Aus östlicher Richtung wehte der Wind mit ca. 5 kt.

Funkverkehr

Es bestand Funkverkehr mit Uetersen Info auf der Frequenz 122,7 MHz. Der Funkverkehr wurde nicht aufgezeichnet.

Angaben zum Flugplatz

Der Verkehrslandeplatz Uetersen (EDHE) verfügt über eine 1.100 Meter lange Grasbahn in der Ausrichtung 09/27. Für den Motorflug ist eine südliche Platzrunde in 750 ft AMSL vorgesehen.

Flugdatenaufzeichnung

An Bord des Luftfahrzeuges wurden keine Geräte zur Flugdatenaufzeichnung mitgeführt. Der BFU lagen die Radardaten der Flugsicherheitsorganisation zur Auswertung vor.

Unfallstelle und Feststellungen am Luftfahrzeug

Das Luftfahrzeug lag in Rückenlage ca. 1,5 km südwestlich vom Bahnbeginn der Grasbahn 09 entfernt in einem Waldgelände mit ca. 20 Meter hohem Baumbestand. Bevor das Luftfahrzeug mit großer Bahnneigung den Boden berührt hatte, war es ca. 26 Meter nordöstlich der Unfallstelle zur Baumberührung gekommen. Der Kabinenbereich des Luftfahrzeuges war zertrümmert, die Tragflächen waren zum Teil vom Rumpf abgetrennt und mehrfach gebrochen.

Vom Leitwerk blieb lediglich das rechte Höhenleitwerk fast unbeschädigt. Die Landeklappen waren ausgefahren und die Kraftstoffversorgung konnte uneingeschränkt nachvollzogen werden. Der Tankwahlschalter und der Zündschlüssel wurden in der Position “both” vorgefunden.

Der Mixerhebel befand sich in der Position “full rich”. Die Kontrolle des Kerzenbildes ergab keine Besonderheiten. Der Propeller war an beiden Blattseiten annähernd gleichmäßig nach hinten verbogen und wies keine größeren Beschädigungen auf. Aus den Trümmern des Wracks konnte nur der rechte Pilotensitz geborgen werden. Der linke Pilotensitz war nicht eingebaut gewesen. In der linken Tür fehlte die Verriegelung.

Medizinische und pathologische Angaben

Beide verunfallten Personen wurden obduziert. Als Todesursache wurden polytraumatische Verletzungen infolge des Absturzes angegeben. Hinweise auf eingeschränkte Handlungsfähigkeit des Piloten ergaben sich nicht.

Brand

Es entstand kein Brand.

Organisationen und deren Verfahren

Nach Angaben des Luftfahrzeughalters wurde dem Eigentümer und Piloten vor Antritt des Fluges mitgeteilt, dass wegen anstehender Reparaturarbeiten das Luftfahrzeug nicht flugbereit wäre. Im Ausrüstungsverzeichnis des Flughandbuches der Cessna F 172 N wird der Pilotensitz als Mindestausrüstung gefordert und muss daher im Luftfahrzeug eingebaut sein. Der linke vordere Sitz ist in der Beladeordnung des Flughandbuches als Pilotensitz festgelegt und sollte nach den luftrechtlichen Forderungen vom verantwortlichen Luftfahrzeugführer eingenommen werden.

Beurteilung

Der Luftfahrzeugführer hatte die erforderliche Lizenz zur Durchführung des Fluges und ausreichend Erfahrung auf dem Flugzeugmuster. Zur Durchführung des Rundfluges wurde vom Piloten der rechte Pilotensitz gewählt, obwohl er das Luftfahrzeug bisher nur vom linken Sitz aus geflogen war. Die Bedienung vom rechten Sitz ist vergleichsweise anders. Auch die Übersicht auf die Kontrollinstrumente ist deutlich verändert.

Das Luftfahrzeug war ordnungsgemäß zum Verkehr zugelassen und nachgeprüft. Aufgrund der laufenden Reparaturarbeiten an der linken Kabinentür und des ausgebauten linken Pilotensitzes war das Luftfahrzeug nicht lufttüchtig. Trotz der ungewöhnlichen Beladung des Luftfahrzeuges lagen die Beladung und die Schwerpunktangaben für das Luftfahrzeug innerhalb der vorgegebenen Betriebsgrenzen. Die Wetterbedingungen waren gut und hatten keinen einschränkenden Einfluss auf die Flugdurchführung.

Die Auffindsituation des Luftfahrzeuges deutete darauf hin, dass der Aufprall auf dem Boden sehr steil und mit geringer Triebwerksleistung erfolgt war. Bei der Untersuchung wurden neben der fehlenden Türverriegelung und dem ausgebauten linken Sitz keine technischen Mängel festgestellt.

Zeugen, die den Absturz beobachtet hatten, beschrieben einen fast senkrechten Bahnneigungsflug aus ca. 200 Meter Höhe. Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Luftfahrzeug aus dieser Höhe in einen überzogenen Flugzustand gelangt war.

Schlussfolgerung

Der Flugunfall ist darauf zurückzuführen, dass das Luftfahrzeug beim Fliegen der Landeeinteilung aus geringer Flughöhe aufgrund von Strömungsabriss in einen steilen Bahnneigungsflug gelangte, der vom Luftfahrzeugführer bis zum Aufprall auf den Boden nicht beendet wurde.

Der Vorgang könnte durch die Steuerführung aus ungewohnter Sitzposition begünstigt worden sein. Mit der Entscheidung, das Luftfahrzeug trotz ausgebautem linken Sitz von rechts zu fliegen, nahm der Pilot ein erhöhtes Risiko durch ungewohnte Sicht auf die Instrumente und ungewohnte Steuerführung des Flugzeuges in Kauf.

Alle angegebenen Zeiten, soweit nicht anders bezeichnet, entsprechen Ortszeit. Quelle und Bilder: BFU.

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