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Vor dem Hintergrund des heute bekannt gewordenen Vorhabens zu einer gesetzlichen Regelung, welches die Arbeitsgruppe unter Ursula von der Leyen und Andrea Nahles unter die Überschrift „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ gestellt hat, fordert die Vereinigung dazu auf, die Grundrechte nicht in Frage zu stellen.

Auch eventuelle Regelungen zum Arbeitskampfrecht oder gar der Versuch, die Tarifautonomie gesetzlich steuern zu wollen, seien mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Jeder denkbare Eingriff der Politik würde das empfindliche Gleichgewicht zwischen – und Arbeitnehmerinteressen erschüttern.

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Einschränkungen kämen „Verbot gleich“

„Wir werden uns nicht als zweiter Klasse behandeln lassen“, erklärte Ilona Ritter, Vorsitzende Tarifpolitik bei der . „Die Menschen in sind mündig und dürfen selber entscheiden, wer ihre Interessen vertreten soll. Dazu gehören auch der Abschluss von Tarifverträgen und das Recht auf Arbeitskampf, um diese Ziele zu erreichen. Berufsgewerkschaften in ihrer Handlungsfreiheit einschränken zu wollen, käme einem Verbot gleich. Die Tarifpluralität ist seit Jahrzehnten erfolgreich gelebte Praxis in unserem Land“, so Ritter.

Die Vereinigung Cockpit erwarte somit von den Verantwortlichen in der Politik, jegliche gesetzliche Regelung zur Einschränkung der gewerkschaftlichen Tätigkeit zu unterlassen.

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Thomas Zimmermann
Thomas Zimmermann ist Redaktionsleiter bei Luftfahrtmagazin.de und erfahrener Fachjournalist im Bereich Luftfahrt mit 15 Jahren Erfahrung und einem tiefen Wissen und großer Leidenschaft für Luftfahrtdesign, nachhaltige Innovationen und Luftverkehrspolitik. Mit einem klaren Blick für Fakten, berichtet er seit Jahren fundiert und prägnant über die Entwicklungen am Himmel.