Vor dem Hintergrund des heute bekannt gewordenen Vorhabens zu einer gesetzlichen Regelung, welches die Arbeitsgruppe unter Ursula von der Leyen und Andrea Nahles unter die Überschrift „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ gestellt hat, fordert die Vereinigung Cockpit dazu auf, die Grundrechte nicht in Frage zu stellen.
Auch eventuelle Regelungen zum Arbeitskampfrecht oder gar der Versuch, die Tarifautonomie gesetzlich steuern zu wollen, seien mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Jeder denkbare Eingriff der Politik würde das empfindliche Gleichgewicht zwischen Arbeitgeber– und Arbeitnehmerinteressen erschüttern.
Einschränkungen kämen „Verbot gleich“
„Wir werden uns nicht als Gewerkschaft zweiter Klasse behandeln lassen“, erklärte Ilona Ritter, Vorsitzende Tarifpolitik bei der Vereinigung Cockpit. „Die Menschen in Deutschland sind mündig und dürfen selber entscheiden, wer ihre Interessen vertreten soll. Dazu gehören auch der Abschluss von Tarifverträgen und das Recht auf Arbeitskampf, um diese Ziele zu erreichen. Berufsgewerkschaften in ihrer Handlungsfreiheit einschränken zu wollen, käme einem Verbot gleich. Die Tarifpluralität ist seit Jahrzehnten erfolgreich gelebte Praxis in unserem Land“, so Ritter.
Die Vereinigung Cockpit erwarte somit von den Verantwortlichen in der Politik, jegliche gesetzliche Regelung zur Einschränkung der gewerkschaftlichen Tätigkeit zu unterlassen.










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