„Poke­mon Go!“ Gefahr an Flughäfen

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Poke­mon Go! ist eine neue Spie­le­ent­wick­lung, die nach Ame­rika und Australien mitt­ler­weile auch in Deutsch­land ange­kom­men ist. Nut­zer haben sich das Spiel bereits auf ihre Smart­pho­nes gela­den und sind bun­des­weit auf der Suche nach den Pokemon-Figuren. Eine Nut­zung an bzw. auf Flug­hä­fen – außer­halb des öffent­li­chen Bereichs – kann beson­dere Gefah­ren und Risi­ken mit sich brin­gen, wie der Flughafenverband ADV mit der für die Sicherheit zuständige Bundespolizei mitteilten.

Soge­nannte Pokemon-Stopps hin­ter der Sicher­heits­kon­trolle soll­ten durch den Betrei­ber gelöscht wer­den, um Unfälle zu ver­mei­den. In Flug­hä­fen sind Sicher­heits­be­rei­che ein­ge­rich­tet, die nur mit einem Flug­ti­cket oder Flug­ha­fen­aus­weis über die Luft­si­cher­heits­kon­troll­stel­len betre­ten wer­den dür­fen. Das Pas­sie­ren der Kon­trolle ohne Berech­ti­gung, ein Umge­hen der Kon­troll­stel­len oder das Öff­nen von Flucht­tü­ren kann weit­rei­chende poli­zei­li­che Maß­nah­men und ggf. zivile Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen zur Folge haben. Glei­ches gilt für die Wege von und zum Luft­fahr­zeug. Hier sind aus poli­zei­li­chen und betrieb­li­chen Sicher­heits­grün­den nur die vor­ge­ge­be­nen Wegestre­cken ohne Ver­zö­ge­rung zu benut­zen.

Thomas Zimmermann
Thomas Zimmermann
Thomas Zimmermann ist Redaktionsleiter bei Luftfahrtmagazin.de und erfahrener Fachjournalist im Bereich Luftfahrt mit 15 Jahren Erfahrung und einem tiefen Wissen und großer Leidenschaft für Luftfahrtdesign, nachhaltige Innovationen und Luftverkehrspolitik. Mit einem klaren Blick für Fakten, berichtet er seit Jahren fundiert und prägnant über die Entwicklungen am Himmel.

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