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Im Nachgang zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der Unabhängigen Organisation (UFO) wurden Details zur Vergütung einzelner Gewerkschaftsfunktionäre publik. Aus diesem Anlass wurden bei die Gehaltszahlungen an die betreffenden Mitarbeiter der Flugbegleitergewerkschaft überprüft.

Es wurde festgestellt, dass einzelne Mitarbeiter Gehälter bezogen haben, obwohl keine Flugstunden geleistet wurden. Zwischen Lufthansa und der UFO ist vereinbart, dass Funktionäre der Gewerkschaft vom Unternehmen von der Arbeit freigestellt werden können, um Aufgaben für die Gewerkschaft wahrzunehmen. Allerdings muss die Gewerkschaft hierfür einen Antrag stellen und das Gehalt für die Mitarbeiter durch einen funktionsabhängigen Pauschalbetrag erstatten.

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Lufthansa prüft Übersehen

In den vorliegenden Fällen waren weder durch die Mitarbeiter noch durch die Gewerkschaft Anträge auf erstattungsfähige Freistellung gestellt worden. Lufthansa hat daher die Freistellungen für die betreffenden Mitarbeiter für den Zeitraum von 2015 bis 2018 in Rechnung gestellt. Um welche Summen und wieviele Personen es sich dabei handelt, teilte bisher Lufthansa nicht mit. Im Rahmen einer internen Untersuchung werde nun geprüft, warum Gehaltszahlungen ohne Flugleistungen ausgezahlt werden konnten und warum die ausgebliebenen Erstattungen über Jahre nicht aufgefallen sind.

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Thomas Zimmermann
Thomas Zimmermann ist Redaktionsleiter bei Luftfahrtmagazin.de und erfahrener Fachjournalist im Bereich Luftfahrt mit 15 Jahren Erfahrung und einem tiefen Wissen und großer Leidenschaft für Luftfahrtdesign, nachhaltige Innovationen und Luftverkehrspolitik. Mit einem klaren Blick für Fakten, berichtet er seit Jahren fundiert und prägnant über die Entwicklungen am Himmel.