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Im Nachgang zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der Unabhängigen Organisation (UFO) wurden Details zur Vergütung einzelner Gewerkschaftsfunktionäre publik. Aus diesem Anlass wurden bei die Gehaltszahlungen an die betreffenden Mitarbeiter der Flugbegleitergewerkschaft überprüft.

Es wurde festgestellt, dass einzelne Mitarbeiter Gehälter bezogen haben, obwohl keine Flugstunden geleistet wurden. Zwischen Lufthansa und der UFO ist vereinbart, dass Funktionäre der Gewerkschaft vom Unternehmen von der Arbeit freigestellt werden können, um Aufgaben für die Gewerkschaft wahrzunehmen. Allerdings muss die Gewerkschaft hierfür einen Antrag stellen und das Gehalt für die Mitarbeiter durch einen funktionsabhängigen Pauschalbetrag erstatten.

Lufthansa prüft Übersehen

In den vorliegenden Fällen waren weder durch die Mitarbeiter noch durch die Gewerkschaft Anträge auf erstattungsfähige Freistellung gestellt worden. Lufthansa hat daher die Freistellungen für die betreffenden Mitarbeiter für den Zeitraum von 2015 bis 2018 in Rechnung gestellt. Um welche Summen und wieviele Personen es sich dabei handelt, teilte bisher Lufthansa nicht mit. Im Rahmen einer internen Untersuchung werde nun geprüft, warum Gehaltszahlungen ohne Flugleistungen ausgezahlt werden konnten und warum die ausgebliebenen Erstattungen ü Jahre nicht aufgefallen sind.

fhb
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