Betreiber für zivile Nutzung des Flugplatzes Dübendorf gesucht

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Der Schweizer Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem VBS ein öffentliches Einladungsverfahren durchzuführen, damit mögliche Interessenten für den Flugplatz Dübendorf (ICAO: LSMD) eine Offerte als Betreiber für einen Zeitraum von 20 Jahren einreichen können.

Der Bundesrat hält aus grundsätzlichen Überlegungen an einer fliegerischen Nutzung der Piste des Militärflugplatzes fest. Das UVEK wird dem Bundesrat bis spätestens Mitte 2014 über die Ergebnisse Bericht erstatten. Das VBS (Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport) kann die Piste aus finanziellen Gründen mittelfristig nicht mehr weiter betreiben.

Militärische Nutzung in Zukunft noch offen

Mit dem Stationierungskonzept von 2005 hatte das VBS entschieden, Dübendorf höchstens bis Ende 2014 als Militärflugplatz zu nutzen. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee wird das VBS ein neues Stationierungskonzept erarbeiten und entscheiden, welche militärischen Nutzungen am Standort Dübendorf bleiben.

Bereits jetzt hat sich aufgrund der finanziellen Vorgaben gezeigt, dass das VBS die Piste nicht mehr weiter betreiben, sondern langfristig höchstens eine Basis für Helikopter aufrecht erhalten kann. Wann die Nutzung der Piste eingestellt wird und ob eine Helikopterbasis bleibt, kann erst mit dem neuen Stationierungskonzept definitiv entschieden werden.

Der Flugplatz Dübendorf stellt aus Sicht der Luftfahrt eine einmalige Reserve dar, insbesondere in Verbindung mit dem Flughafen Zürich-Kloten. Der Flugplatz verfügt über eine Asphalt-Piste von 2.355 Metern Länge und 40 Metern Breite, sowie über eine Graspiste von 650 Metern Länge und 30 Metern Breite.

Der Bundesrat hat im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt den Auftrag erteilt, eine vermehrte zivile Mitnutzung des Flugplatzes zu prüfen. Das UVEK und das VBS haben deshalb eine Studie über die Machbarkeit und die wirtschaftlichen und raumplanerischen Auswirkungen einer militärisch-zivilen Nutzung erarbeitet.

Möglichkeiten für allgemeine Luftfahrt

Die Studie kommt zum Schluss, dass die untersuchten fliegerischen Nutzungsvarianten betrieblich machbar sind und ein Teil des Flugplatzareals für andere Zwecke zur Verfügung gestellt werden kann. Ein ziviler Flugbetrieb dürfte aber kaum rentabel sein. Die Ergebnisse der Studie werden nach dem Beschluss des Bundesrates veröffentlicht.

Der Bundesrat will nun konkret abklären, ob sich ein Betreiber des Flugplatzes für einen Zeitraum von 20 Jahren finden lässt. Er hat deshalb das UVEK beauftragt, ein öffentliches Einladungsverfahren durchzuführen und bis Mitte 2014 Bericht über die Ergebnisse zu erstatten. Der Bundesrat geht dabei von einem zivilen Flugfeld für die Geschäftsfliegerei, Leichtaviatik und Werkfliegerei ohne Linien- oder regelmässigen Charterverkehr aus, das auch militärisch mitbenutzt werden kann. Er hat das UVEK beauftragt, bei der Vorbereitung des Verfahrens auch die Zürcher Behörden mit einzubeziehen.

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