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Immer mehr Hobby-Piloten und Firmen lassen zivile starten. Gerade für unerfahrene Steuerer von Drohnen ist es schwierig, ihre unbemannten Fluggeräte in sicherer Entfernung zur Gefahrenquelle zu halten. Die ADV wie begrüßt bereits auch die Luftretter zusätzliche Regelungen für den von Drohnen, wie von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt angekündigt. Damit die für die bemannte nicht durch unbemannte Flugsysteme gefährdet wird, brauche es striktere Regeln. Die gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 7 LuftVO bedürfen aus Sicht des Flughafenverbandes ADV der Ergänzung.

„Wirksame Beschränkungen sind ü Katastrophengebieten, über größeren Menschenansammlungen und in Flughafennähe erforderlich. Gleiches gelte auch für die Steuerung der Fluggeräte. Die ADV spricht sich für einen Führerschein für die Steuerer von gewerblich genutzten, unbemannten Luftfahrtsystemen aus“, so ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel.

Auch müssten Verstöße gegen die Bestimmungen wirksamer sanktioniert werden. Auf mittlere Sicht, sehen die Flughäfen in der zivilen Nutzung von Drohnen eine große Chance für Wirtschaft und Luftfahrt. Regulatorische Bemühungen – insbesondere auf EU-Ebene – dürfen den technischen Fortschritt nicht einbremsen. Der Flughafenverband ADV bringt sich als Stakeholder in den ent-sprechenden Gremien ein.

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fhb
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