Betriebliche Mitbestimmung für Fliegendes Personal

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Mit der heutigen Änderung des § 117 BetrVG schafft der Bundestag endlich die gesetzliche Grundlage zur betrieblichen Mitbestimmung für alle Flugzeugbesatzungen in Cockpit und Kabine.

Die alten Regelungen des § 117 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) schloss das fliegende Personal grundsätzlich von der Errichtung eines Betriebsrates und damit von der betrieblichen Mitbestimmung aus. Stattdessen konnten für Piloten und Flugbegleiter entsprechende Vertretungen nur durch einen Tarifvertrag umgesetzt werden. Wurde dies von Arbeitgebern verweigert, hatten die Betroffenen keine Möglichkeit, ihre Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen.

“Schlupfloch” geschlossen

Arbeitgeber wie Ryanair, Germania und Sunexpress haben dieses Schlupfloch für ihre Zwecke ausgenutzt. Damit ist jetzt Schluss! Die anachronistische Vorschrift des § 117 BetrVG ist ab heute Geschichte und das fliegende Personal kann ab sofort einen Betriebsrat wählen, wenn sich der Arbeitgeber weigert einen so genannten Tarifvertrag Personalvertretung abzuschließen”, so Martin Locher, Präsident der Vereinigung Cockpit (VC).

Mit der Anpassung des § 117 BetrVG bleiben geltende Tarifverträge und damit bereits etablierte Mitbestimmungsrechte erhalten. “Aufgrund der Besonderheiten des fliegenden Personals sind Tarifverträge weiterhin die beste Lösung. Sollte der Arbeitgeber einen solchen Tarifvertrag verweigern, greift die jetzt geschaffenen gesetzliche Grundlage zur Etablierung eines Betriebsrats.

“Durch diese Auffanglösung kann sich kein Arbeitgeber mehr seiner sozialen Verantwortung entziehen. Eine betriebliche Mitbestimmung bei Ryanair, Germania und Sunexpress wird jetzt kommen. Wir begrüßen ausdrücklich die Klarstellung der Regierung und der Koalition, dass dieses Gesetz für alle Unternehmen gilt, die hierzulande aktiv sind, Geschäfte machen und Menschen beschäftigen. Die Übergangsfrist bis zum 01. Mai 2019 gibt allen Flugbetrieben nun die Chance, maßgeschneiderte Tarifverträge mit den Gewerkschaften abzuschließen, bevor das Betriebsverfassungsgesetz zur unmittelbaren Anwendung kommt”, so Locher abschließend.

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