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Die Frage zur Nachwirkung des Bord-Kollektivvertrags ist noch nicht geklärt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) in hat die in seinem nun zugestellten Beschluss darü informiert, dass er zur Klärung einzelner Rechtsfragen noch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) befragen muss.

Die Rechtsexperten von Austrian Airlines sind davon überzeugt, dass ihre Rechtsposition auch vor dem Europäischen Gerichtshof hält. Zur Klärung dieser Frage rechnen sie mit einer Dauer von mindestens einem Jahr.

Während der OGH die Frage der Nachwirkung des gekündigten Kollektivvertrages des ehemaligen Austrian-Bordpersonals klären soll, behandelt das Arbeits- und Sozialgericht die konkreten arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Betriebsübergangs. Auch hier gibt es noch keine Entscheidungen.

Die Austrian Airlines Group startete Anfang 2012 ein umfassendes Restrukturierungsprogramm, um den Fortbestand der größten österreichischen abzusichern. Zentraler Punkt dabei war der Übergang des gesamten Flugbetriebs auf die Tochter Tyrolean Airways zum 01. Juli 2012. Im Vorfeld wurde von der Wirtschaftskammer der Kollektivvertrag des fliegenden Personals der Austrian Airlines gekündigt. Die kündigte als Reaktion den Bord-Kollektivvertrag der Tyrolean Airways.

fhb
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