G7-Treffen in Elmau: Einschränkungen für Reisende und Piloten

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Am 07. und 08. Juni 2015 wird auf Schloss Elmau in Oberbayern das Treffen der Staats- und Regierungschefs der G7-Staaten stattfinden. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat nun auf Antrag der Polizei Bayern Flugbeschränkungsgebiete für den Schutz der Veranstaltung eingerichtet. Da alle Gäste auf dem Flughafen München ankommen und von hier auch wieder abfliegen werden sie aller Voraussicht nach mit Hubschraubern der Bundespolizei zum Veranstaltungsort geflogen und nach Abschluss des Gipfeltreffens in gleicher Weise zurückgebracht.

Die Delegationen der jeweiligen Staaten werden über die Straße nach Elmau fahren. Es gibt für Besucher des Airports aber keine Möglichkeit, die Ankunft oder den Abflug der Staatsgäste vor Ort zu verfolgen.

Grenzkontrollen und mögliche Behinderungen

Fluggäste sollten beachten, dass es nach Auskunft der Polizei in der Zeit vom 05. bis zum 08. Juni 2015 zu Verkehrsbehinderungen und auch zu Umleitungen kommen kann. Deshalb sollte für die Fahrt zum oder vom Airport ein größeres Zeitpolster eingeplant werden.

Der Flughafen wird versuchen, Verzögerungen bei der Flugbetriebsabwicklung zu vermeiden. In Ausnahmefällen kann es allerdings zu Beeinträchtigungen kommen. Aufgrund der erhöhten Sicherheitsanforderungen hat der Bundesinnenminister für die Zeit vom 26. Mai bis 15. Juni zusätzliche Grenzkontrollen beschlossen. Diese werden von der Bundespolizei örtlich und zeitlich flexibel durchgeführt und werden auch Flüge im Schengenraum betreffen. Details will das Ministerium online hier bereitstellen.

Flugflächen-Sperrung bis Österreich – Keine Flugmodelle

Flugbeschränkungsgebiete werden zur Vorbeugung und zur Gefahrenabwehr eingerichtet, es gibt dauerhafte Gebiete (beispielsweise über Atomkraftwerken oder auch dem Regierungsviertel Berlin) und solche mit zeitlicher Beschränkung. Für das anstehende Gipfeltreffen wurde ein Beschränkungsgebiet “Elmau Gesamt” zur sicheren Anreise der Staatsgäste geschaffen, das den Luftraum von nördlich des Münchner Flughafens bis zur deutsch-österreichischen Landesgrenze umfasst. Dieses Gebiet reicht vom Boden bis zu einer Höhe von “Flugfläche 100” bzw. “Flugfläche 130”, umgerechnet ca. 3.000 bzw. 4.000 Meter. Die zeitliche Aktivierung ist für den 07. und 08. Juni jeweils tagsüber (08:00 Uhr bis 18:00 Uhr bzw. 10:00 bis 20:00 Uhr) vorgesehen.

Für die Veranstaltung selbst gilt das kleinere Flugbeschränkungsgebiet “Schloss Elmau”, das sich entlang eines Kreisbogens mit einer Ausdehnung von rund 30 nautischen Meilen (55 Kilometer) rund um den Veranstaltungsort und bis zu einer Höhe von ebenfalls ca. 3.000 bzw. 4.000 Meter erstreckt. Dieses Gebiet wird voraussichtlich vom 07. Juni 2015, 08:00 Uhr bis 08. Juni, 20:00 Uhr aktiviert werden.

In beiden Gebieten sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. Ausgenommen hiervon sind selbstverständlich die Anreiseflüge der Staatsgäste, Flüge ausschließlich nach Instrumentenflugregeln sowie Flüge der Polizei, Bundespolizei und anderer Einsatzkräfte.

Informationen zur Lage und Ausrichtung, eine Kartendarstellung der Beschränkungsgebiete sowie weitere Informationen will die DFS online bereitstellen.

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