LBA prüft Verkehrsrechte bei Code-Share-Flügen von airberlin und Etihad

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Das Luftfahrtbundesamt (LBA) untersucht derzeit Verkehrsrechte, die im Zusammenhang mit Code-Share-Flügen von airberlin und vergeben wurden. Die Vergabe von Verkehrsrechten basiert auf zwischenstaatlichen Verträgen auf deren Basis auch andere deutsche Code-Share-Verbindungen mit nichteuropäischen anbieten.

"Verkehrsrechtsabkommen müssen dazu dienen, dass ausländische Unternehmen nicht einseitig auf Kosten von deutschen Unternehmen und deren Arbeitsplätzen expandieren.", so -Pressesprecher Jörg Handwerg, "Die Deutschen sind durch die Alleingänge bei Luftverkehrssteuer und Emissionsabgabe schon ü Gebühr benachteiligt, dies trifft gerade auch die airberlin. Für eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur brauchen wir starke deutsche ."

Die vertritt die Interessen von ü 9.400 Piloten und will sich weiterhin für den Erhalt der Arbeitsplätze bei airberlin einsetzen. Die derzeit durch das LBA untersuchten Code-Share Flugrechte von airberlin und werden nach Auskunft der Konzernführung der deutschen jedoch ausnahmslos durch airberlin- und tarifiertes Cockpitpersonal durchgeführt. Insofern gebe es in diesem Zusammenhang keinerlei Befürchtung der , dass sich eine Genehmigung dieser Verkehrsrechte durch das LBA, wie sie in den vergangenen Jahren bereits mehrfach erteilt wurde, negativ auf die Arbeitsplätze auswirken könnte.