Dortmund Airport
Dortmund Airport (Foto: Dortmund Airport)
Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

Die GmbH hat die zweite Ergänzungsgenehmigung ihrer luftrechtlichen Genehmigung von der Bezirksregierung erhalten. Ausgangspunkt dazu war der Antrag der GmbH vom 30.09.2022 mit der Zielsetzung, die vom Oberverwaltungsgericht Münster in seiner Entscheidung vom 26.01.2022 gerügten Mängel in einem ergänztem Verfahren zu beseitigen.

Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

Parallel dazu hatte die Flughafen Dortmund GmbH beim Bundesverwaltungsgericht in eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Diese Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht am mit Entscheidung vom 08.05.2023 abgewiesen.

Aufgrund der Ergänzung der Genehmigung gelten die aktuellen Betriebszeiten unverändert fort.

Vorheriger ArtikelMGL versteigert Flug mit Luftfahrt-Legende auf ebay
Nächster ArtikelBER verzeichnet 2 Millionen Passagiere im Mai
Redaktion
Unsere Journalisten sind unabhängig, also frei von wirtschaftlichen oder politischen Interessen, doch guter Journalismus kostet viel Geld. Dennoch sind wir davon überzeugt, dass Informationen frei für alle zugänglich sein sollten. Daher finanzieren wir uns über Werbung und bitten um faires Verständnis, Werbung nicht zu blocken. Damit wird unsere journalistische Arbeit freiwillig und ohne Paywall-Zwang unterstützt.