Luftverkehr: Arbeitskampf problematisches Instrument

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Tarifautonomie und Koalitionsfreiheit sind für die deutsche Luftverkehrswirtschaft ein hohes Gut. Sie sind wichtiger Teil der friedenstiftenden Sozialpartnerschaft, und diese ist ein Erfolgsmodell der deutschen Arbeitsgesellschaft. Um diese auch für den Bereich der kritischen Verkehrsinfrastruktur insbesondere im Luftverkehr zu sichern, sind laut Stimmen der Luftfahrtbranche ergänzende Regeln erforderlich. Solche Regeln lassen sich mit der wesentlichen Funktion, die der Luftverkehr für den Wirtschaftsstandort und die Aufrechterhaltung seiner Anbindung an die globale Mobilität hat, begründen. Vergleichbares wird in anderen Ländern, wie z.B. USA, Frankreich, Italien und Spanien bereits praktiziert. Dort gibt es im Verkehrsbereich eine Abwägung zwischen dem Streikrecht und ebenfalls grundlegenden Persönlichkeitsrechten von Betroffenen (Bewegungs- und Berufsfreiheit).

Zu den aktuellen Streikaufrufen der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in einzelnen Bereichen des Luftverkehrs am Mittwochmorgen erklärt der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL): Die Aufrufe zeigen, dass die friedenstiftende Kraft des Tarifeinheitsgesetzes im Luftverkehr nicht greift. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde 2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind die Fluggesellschaften, Flughäfen, die Deutsche Flugsicherung und weitere Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr.

Schlichtung noch vor dem Streik

Der BDL hat bereits im Vorfeld des Bundestagsbeschlusses zum Tarifeinheitsgesetz dargelegt, dass dieses Gesetz auf die Besonderheiten des Luftverkehrs keine Antwort hat. Grund ist: Der Luftverkehr ist strukturell davon geprägt, dass für seine Aufrechterhaltung eine Vielzahl unabhängig voneinander bestehender Unternehmen und Behörden reibungslos zusammenwirken. Jede Gruppe in dieser Dienstleistungskette ist in der Lage, den gesamten Flugverkehr lahmzulegen, ohne dass die betroffenen Unternehmen Beteiligte an der jeweiligen Tarifauseinandersetzung sind. Die im Tarifeinheitsgesetz vorgesehene friedenstiftende Wirkung kann sich daher nicht entfalten.

Der BDL hält zusätzliche Regelungen wie ein vorgeschaltetes Schlichtungsverfahren, bevor über Arbeitskampfmaßnahmen entschieden wird, Ankündigungsfristen, die Vereinbarung einer Notversorgung sowie die Verpflichtung zur Urabstimmung für erforderlich.

Auch das Board of Airline Representatives in Germany (BARIG) als die große internationale Luftverkehrsorganisation in Deutschland hat absolutes Unverständnis für die Streiks im Dienstleistungsgewerbe und im öffentlichen Dienst geäußert. In einer Stellungnahme hat BARIG heute klar gemacht, dass “der Luftverkehrsstandort Deutschland vor allem in Ausland weiter an Image verliert und Deutschland mit solchen Streikaktionen auf Dauer keinen Spitzenplatz im Weltluftverkehr erringen kann”, so der BARIG Generalsekretär Michael Hoppe.

BARIG bedauert in diesem Zusammenhang, dass rund hunderttausend Passagiere durch Flugausfälle und Verspätungen betroffen und ihnen Unannehmlichkeiten entstanden sind. Der Verband kritisiert ferner scharf die Situation, dass einzelne Spartengewerkschaften trotz des neuen Tarifeinheitsgesetzes nach wie vor in der Lage sind, die Luftverkehrsbranche lahmzulegen. BARIG fordert von der deutschen Politik die nötigen Rahmenbedingungen, um zu verhindern, dass wichtige Verkehrsinfrastrukturen in Deutschland lahmgelegt und dadurch Kunden auf lange Sicht massiv verärgert werden.

Streik vorzeitig beendet

Hauptsächlich wegen des Streiks an anderen deutschen Flughäfen ist es heute beispielsweise auch am Düsseldorfer Airport im Rahmen des bundesweiten Warnstreiks im Öffentlichen Dienst zu Beeinträchtigungen des Flug- und Abfertigungsbetriebs gekommen. Im Blickpunkt standen in Düsseldorf vor allem die Bereiche Werkstätten, Verwaltung, Warenkontrolleure, Terminalservice und Busdienste. Insgesamt 54 Flüge wurden annulliert. So hatten beispielsweise die Lufthansa und die airberlin bereits gestern zahlreiche Flüge von und nach Frankfurt und München gecancelt. Die Lage bei den Passagieren im Terminal war den gesamten Vormittag ruhig.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hatte ihre Mitglieder heute am Düsseldorfer Flughafen zu Arbeitsniederlegungen in der Zeit von 03:00 bis 14:00 Uhr aufgerufen. Um 12:00 Uhr wurde der Warnstreik vorzeitig beendet. An NRWs größtem Airport waren für heute insgesamt rund 590 Flugbewegungen geplant gewesen. Auch nach Ende der Streikaktion in Düsseldorf war es wegen der vernetzten Flugpläne durch Streikmaßnahmen an anderen Flughafenstandorten noch wahrscheinlich, in zu Verzögerungen im Flugverkehr zu geraten.

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