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Heute wurde dem Dortmunder von der Bezirksregierung als zuständige Luftfahrtbehörde das -Zertifikat zur im Flugbetrieb überreicht. Damit erfüllt der die einheitlichen und verbindlichen Vorgaben zur in der europäischen aus der EU-Verordnung Nr. 139/2014.

Darin enthalten sind Maßgaben für die Organisation, den Betrieb und die Infrastruktur von Flugplätzen im Zuständigkeitsbereich der . Bis zum 31. Dezember 2017 müssen alle auf die im Jahr 2014 von der European Agency () aufgestellten, definierten Sicherheitsprozesse und Vorgaben hin geprüft worden sein und dem Regelwerk entsprechen.

Sicherheit nach internationalen Standards

Flughafengeschäftsführer Udo Mager bedankte sich bei der Zertifikatsübergabe für die gute Zusammenarbeit bei der Begleitung des stringenten und ambitionierten Prozesses hin zur Zertifizierung: „Wir konnten für unseren Rahmenbedingungen bestätigen bzw. schaffen, die ü die nationale Betriebserlaubnis hinausreichen. Und um die zusätzlichen, gehobenen Anforderungen der EASA an die von Verkehrsflughäfen zu erfüllen, haben wir in den letzten Monaten intensiv und ergebnisorientiert an der Umsetzung gearbeitet.“

Die Vorgaben der EASA beziehen sich unter anderem auf die Markierungen auf den Flugbetriebsflächen, Befeuerungsanlagen oder verschiedene Einsatzprozesse auf dem Flughafenareal. Am wurde zum Beispiel das Markierungskonzept im Hinblick auf die Anforderungen der EASA optimiert und dessen Umsetzung für 2018 eingeplant.

Die EASA ist zuständig für die Gewährleistung der Sicherheit und des Umweltschutzes in der in . Auf dem Bild: Bernd König (3. von links), Leiter der Abteilung 2 bei der Bezirksregierung , überreicht Flughafengeschäftsführer Udo Mager (Mitte) das wichtige EASA-Zertifikat im Beisein von Mitarbeitern des Luftfahrtdezernats.

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fhb
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