Militär-Flugplatz Dübendorf: Bewerber für zivilen Betrieb

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Die Suche nach möglichen Betreibern für einen zivilen Betrieb des Flugplatzes Dübendorf ist abgeschlossen. Zwei schweizerische Bewerber haben vor Ablauf der Frist ein Dossier beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eingereicht. Der Bundesrat entscheidet voraussichtlich im Sommer, ob Dübendorf als ziviler Flugplatz weitergeführt wird und wer als Betreiber in Frage kommt. Der Bundesrat hatte im Februar 2013 entschieden, einen zivilen Weiterbetrieb des bisherigen Militärflugplatzes Dübendorf zu prüfen. In der Folge hat das BAZL ein öffentliches Ausschreibungsverfahren für mögliche zivile Betreiber des Flugplatzes initiiert.

Der Anforderungskatalog und die Bedingungen für eine zivile Nutzung wurden zusammen mit dem VBS und anderen Bundesstellen erarbeitet. Mit Ablauf der Anmeldefrist am 04. April haben zwei Schweizer Bewerber fristgemäß ihre Kandidatur eingereicht. Es handelt sich dabei um die Flugplatz Dübendorf AG und die TopMotion GmbH, die mit dem Air Force Center Dübendorf verbunden ist. Das BAZL selbst hat mitgeteilt, sich zu den beiden Bewerbungen nicht inhaltlich äußern zu wollen.

In einem ersten Schritt nehmen nun die beteiligten Bundesstellen eine fachliche Überprüfung der Eingaben vor. Gestützt auf diese Beurteilung wird der Bundesrat im Sommer darüber entscheiden, ob und in welcher Form der Flugplatz Dübendorf zivil weitergenutzt wird und wer als Betreiber in Frage kommt.

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